Beschluss:

1.    Nr. 3 des Ratsbeschlusses zur Sitzungsvorlage PlVA 2/126 vom 09.07.2002

       „(…) 3. Der Bebauungsplan Nr. 149 „Am Teichkamp“ i.d.F. vom 26.04.2002 wird gemäß §10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 26.04.2002 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt.“

       wird aufgehoben.


Protokoll:

 

Bgm‘in Dr. Warnecke erklärt, dass für die Absätze 2 und 3 des Beschlussvorschlages gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Haan der SUVA hier entscheidungsberechtigt sei. Es müsse hier lediglich nur über den Absatz 1 des Beschlussvorschlages entschieden werden.

 

Stv. Stracke erklärt, dass darauf geachtet werden müsse, preisgedämpften Wohnraum vor allem im Innenstadtbereich entstehen zu lassen. Stadtrandgebiete seien dafür nicht die erste Wahl.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

14 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen