Beschluss:

 

Der HFA beauftragt die Verwaltung, ergänzend zum SUVA-Beschluss zur Drucksachen Nr. 61/160/2017 vom 24.02.2017 die Standortvariante Erikaweg / Ohligser Str. (städtisches Grundstück) für die Sitzung am 14.02.2017 zu prüfen und zu berichten.


Protokoll:

 

Stv. Sack bekundet, dass der beschlossene Auftrag an die Verwaltung den Standort zu prüfen und in der Sitzung am 14.02.2017 zu berichten, zeitlich sehr knapp bemessen und eine sehr belastende Aufgabe für die Verwaltung sei. Aufgrund des aktuell sehr hohen Bedarfes, würde er es jedoch begrüßen diesen Zeitplan, wenn möglich, einzuhalten.

 

Techn. Bgo. Alparslan erläutert, das Grundstück sei für eine Einrichtung mit sechs Gruppen definitiv zu klein. Es gibt gewisse Vorgaben des Landesjugendamtes, welche erfüllt werden müssten und ob diese hier mit einer Einrichtung für vier Gruppen erfüllt werden können, müsse geprüft werden und kann derzeit noch nicht abschließend erläutert werden. Die Verwaltung werde daher zur nächsten Sitzung des HFA am 14.02.2017 eine Ergänzungsvorlage (Vorlage 61/160/2017 vom 09.02.2017) mit weiteren Informationen vorlegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen