Beschluss:
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.
einstimmig beschlossen