Beschluss:

1.    Nr. 3 des Ratsbeschlusses zur Sitzungsvorlage PlVA 2/126 vom 09.07.2002

       „(…) 3. Der Bebauungsplan Nr. 149 „Am Teichkamp“ i.d.F. vom 26.04.2002 wird gemäß §10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 26.04.2002 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt.“

       wird aufgehoben.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

30 Ja  /  8 Nein  /  1 Enthaltung