Beschluss:

 

Der Antrag wurde als Veränderungsantrag der Politik unter der Nummer P23 beraten.

(Siehe auch gesonderte Beschlussliste der Haushaltsplanberatungen 2017)

 

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird, geändert zur Fassung der Anlage 1 wie folgt beschlossen:

 

 

„In § 5 der Hauptsatzung wird nachstehender Absatz 7 angefügt:

 

„(7) Gemäß § 46 GO NRW werden bis auf weiteres folgende Ausschüsse der Stadt Haan von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzende / den Vorsitzenden ausgenommen:

 

a) Rechnungsprüfungsausschuss

b) Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling

c) Unterausschuss für Städtepartnerschaften

d) Unterausschuss ÖPNV

 

Sofern eine Vorsitzende / ein Vorsitzender gleichzeitig auch Fraktionsvorsitzende / Fraktionsvorsitzender ist, erhält diejenige / derjenige keine zusätzliche Aufwandsentschädigung“ “


Protokoll:

 

Stv. Stracke verweist auf den Antrag der WLH-Fraktion vom 15.02.2017 und bezieht sich auf verschiedene Gutachten. Demnach sei eine pauschale Ablehnung der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung rechtswidrig.

 

Stv. Ruppert bekräftigt dies und erläutert, dass ein pauschaler Beschluss alle Ausschüsse von der Zahlung auszunehmen nur funktioniere, sofern dies nicht angefochten werde, da eine Anfechtung des Beschlusses eine hohe Aussicht auf Erfolg habe.

 

Stv. Rehm erklärt, dass dies auch als symbolisches Zeichen und Würdigung der zusätzlichen Arbeit eines Ausschussvorsitzenden zu verstehen sei.

 

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht die Sitzung um 19:40 Uhr um, den Mitgliedern des Rates die Gelegenheit zu geben einen gemeinsamen Konsenz zu erzielen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke setzt die Sitzung um 19:50 Uhr fort.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

36 Ja  /  0 Nein  /  2 Enthaltungen