Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im JHA im Juni die Ergebnisse zu folgenden Prüfaufträgen vorzulegen:

 

·         Die Bedingungen, insbesondere die Zeitdauer, eines Erbbaurechtsvertrages beim Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde sind zu konkretisieren.

·         Die Betriebskosten für eine viergruppige Einrichtung, gemischt im Ü3 und U3 Bereich sind zu konkretisieren für die Optionen armer Träger/ reicher Träger/ städtischer Träger.

·         Die Baukosten bei dem Bauherrn Stadt Haan, bzw. einem Investor, sind zu konkretisieren für das Grundstück Ohligser Str./ Erikaweg.

Die Baukosten sind zu konkretisieren für das Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde.


Protokoll:

 

Die Verwaltung erklärt mit Verweis auf die Vorlage, dass die Realisierung einer viergruppigen Einrichtung auf dem Grundstück Ohligser Str. / Erikaweg. möglich sei. Bei einer städtischen Trägerschaft könne man auch zeitnah anfangen, ansonsten sei wegen der Ausschreibung noch mit einer zusätzlichen Zeitachse von zwei bis drei Monaten zu rechen. Ein Baustart noch in 2017 wäre dann nach Einschätzung des Dezernates II nicht möglich.

Auch auf dem Grundstück der evangelischen Kirchengemeinde sei eine Einrichtung einer Kita mit bis zu sechs Gruppen zu realisieren. Mit der Kirchengemeinde seien auch bei einer entsprechenden Beschlusslage dann noch Gespräche zu führen über den Erbbaurechtsvertag.

Bei einem Bau durch die Stadt Haan am Standort Ohligser Str. / Erikaweg könne man sich an der Einrichtung Am Bollenberg orientieren, bei einer fremden Trägerschaft sei die Frage nach den Baukosten nicht zu beantworten.

 

Die SPD-Fraktion formuliert Prüfaufträge an die Verwaltung hinsichtlich der Kostenkalkulation für eine Kita/ Einrichtung unabhängig vom Grundstück bei der Erfüllung der Vorgaben des Landschaftsverbandes.

 

Der CDU-Fraktion fehlen noch konkrete Zahlen für eine Entscheidung. Eine Untersuchung auf die Wirtschaftlichkeit hin sei notwendig, wobei man im Unterschied zu den Prüfaufträgen der SPD-Fraktion das Grundstück Ohligser Str./ Erikaweg bevorzuge, da dort die Zeiten der Realisierung kürzer seien.

 

Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass auf dem Grundstück Ohligser Str./ Erikaweg nur eine viergruppige Einrichtung, nicht aber eine sechsgruppige Einrichtung möglich sei. Die Zeitschiene sei nicht allein maßgebend für eine Entscheidung.

 

Die WLH-Fraktion fragt nach, ob die Plätze der neuen Großtagespflegestellen (s. TOP 5) bei der Warteliste zu berücksichtigen seien.

 

AM Reinhard Pech verweist auf eine Diskussion in der AG 78 und fragt, wie viele gemeindefremde Kinder und wie viele Zuzugskinder auf der Warteliste stehen. Seien die Kinder auf der Warteliste für die Tagespflege der Warteliste hinzuzurechnen? Es stelle sich die Frage, ob eine viergruppige Einrichtung ausreiche.

 

Die Verwaltung erläutert, dass auf der Warteliste im U3-Bereich 19 gemeindefremde Kinder stehen. Davon werden fünf nach Haan ziehen, bei vier Kindern wurde eine Einzelfallentscheidung getroffen. Zwei Kinder wohnen im Bereich der Kirchengemeinde.

Im Ü3-Bereich stehen 11 gemeindefremde Kinder auf der Warteliste, davon zwei, deren Familien einen Zuzug nach Haan planen, eine Einzelfallentscheidung und zwei Kinder aus dem Bereich der Kirchengemeinde.

Die Kinder auf der Warteliste für die Tagespflege müssen den Fehlbedarfen hinzugerechnet werden. Kinder stehen nicht gleichzeitig auf der Warteliste für einen Kindergartenplatz und einen Platz in der Tagespflege.

 

Auf die Frage des Stv. Vincent Endereß, wie viele auswärtige Kinder bereits dieses Jahr aufgenommen wurden, sagt die Verwaltung zu, die Zahlen zu Protokoll zu geben.

 

Antwort der Verwaltung:

Es wurden nach aktuellem Stand insgesamt 29 gemeindefremde Kinder aufgenommen – es ist noch nicht abschließend zu prüfen, wann die Familien dann nach Haan ziehen werden.

 

AM Thomas Küpers fragt nach, inwieweit Kinder aus den Neubaugebieten in die Planung einbezogen seien.

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass zuletzt zum Bebauungsplan Teichkamp nach den bisher geltenden Berechnungskriterien eine politische F estlegung/ Beschlussfassung erfolgt sei. Die Verwaltung wird das Thema Kriterien für die nächste JHA Sitzung aufbereiten und auch Modelle anderer Städte im Kreisgebiet dabei berücksichtigen.

 

Zur Frage der Trägerschaft priorisiert die SPD-Fraktion eine städtische Trägerschaft. Die FDP-Fraktion neigt zu einer fremden Trägerschaft, verschließe sich aber auch nicht gegenüber einer städtischen Trägerschaft. Die CDU-Fraktion schließt eine städtische Trägerschaft nicht aus, fragt aber nach den genauen Zahlen für die unterschiedlichen Optionen.

Die WHL-Fraktion spricht sich für eine städtische Trägerschaft aus. Auch die GAL-Fraktion sieht die Möglichkeit einer städtischen Trägerschaft.

 

 

Die Verwaltung fasst die Fragen aus dem JHA zusammen und formuliert daraus folgende Prüfaufträge:

 

·         Die Bedingungen, insbesondere die Zeitdauer, eines Erbbaurechtsvertrages beim Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde sind zu konkretisieren.

·         Die Betriebskosten für eine viergruppige Einrichtung, gemischt im Ü3 und U3 Bereich sind zu konkretisieren für die Optionen armer Träger/ reicher Träger/ städtischer Träger.

·         Die Baukosten bei dem Bauherrn Stadt Haan, bzw. einem Investor, sind zu konkretisieren für das Grundstück Ohligser Str./ Erikaweg.

·         Die Baukosten sind zu konkretisieren für das Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde.

 

Die Verwaltung erklärt, dass bisher noch keine Mittel für die neue Einrichtung eingeplant seien. Für eine Budgetierung im Haushaltsplanentwurf 2018 bedarf es einer klaren Beschlusslage des Rates im Juni. Für den JHA bestehe der Handlungsdruck, bis Juni eine deutliche Empfehlung auszusprechen. Hinsichtlich der gewünschten Daten zu den Baukosten bei einer Realisierung durch Dritte zeigt die Verwaltung die bestehenden Schwierigkeiten auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen