Beschluss:

Der Ausschuss für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Haan:

Die Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan vom 18.12.1991 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20.06.2017 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.


Protokoll:

 

Stv. Lukat bezieht sich auf die Zusatzgebühr bei Bezahlung der Marktgebühr in bar. Sie erkundigt sich, ob die angeschlagenen 5,- € ausreichen würden und wie viele Marktbeschicker die Marktgebühr in bar entrichten würden.

 

StVR Skroblies führt aus, dass es ca. 6 – 7 Marktbeschicker gäbe, welche die Gebühr weiterhin in bar entrichten würden. Ausschlaggebend für die Höhe der Zusatzgebühr sei der Zeitanteil, der nötig sei, die Gebühr entgegen zu nehmen, sowie die hierfür entstehenden Personalkosten.

 

Stv. Lukat nimmt Bezug zu Punkt 2.2.4 der Vorlage und die darin veranschlagten 15.000,- € für ein Gutachten.

 

StVR Skroblies erläutert, dass der Wochenmarkt ein „Frequenzbringer“ für die Haaner Innenstadt sei und auch von den ansässigen Einzelhändlern positiv aufgenommen werde. Andererseits führe es jedoch auch öfter zu Problemen, da manche Marktbeschicker mit ihren Ständen die Eingangsmöglichkeiten zu den Einzelhandelsgeschäften erschweren würden. Hier sei es nötig, immer wieder Gespräche mit den Betroffenen zu führen und entsprechenden externen Sachverstand einzuholen. Der Restbetrag, welcher zu einer Gebührenminderung führe, rechne sich aus dem Guthaben, welches noch aus den Vorjahren bestünde.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen