Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer verweist auf den Antrag der WLH-Fraktion vom 02.04.2017, welcher in dieser Sitzung als Einbringung zu verstehen sei.

 

StORR Rennert führt aus, dass aus Sicht der Verwaltung noch einige Fragen zu klären seien. Die Verwaltung müsse wissen, wie der Begriff „innerstädtisch“ zu definieren sei. Die Bereiche sollten möglichst genau beschrieben werden (angrenzende Straßen, Wege, etc.). Weiterhin sei zu klären, ob die angesprochene Anleinpflicht für alle Hunde, oder lediglich für große Hunde gelten solle.

 

 

Stv. Endereß erkundigt sich, ob der Verwaltung die Problematik bekannt sei, dass die Fußgängerzone, insbesondere der Bereich „Windhövel“ verstärkt als Parkfläche genutzt werde.

 

StVR Skroblies erläutert, dass dies der Verwaltung bekannt sei und man dort in nächster Zeit auch in den Abendstunden einen Überwachungsschwerpunkt setzen werde.

 

Stv. Stracke führt aus, es gäbe insbesondere am Wochenende einen regen Autoverkehr im Bereich „Neuer Markt“. Er möchte wissen, wie die Verwaltung damit umginge.

 

StVR Skroblies erklärt, dass es generell innerhalb der Haaner Innenstadt schwierig sei, dies einzudämmen, da es viele Zufahrten zum Innenstadtbereich gäbe. Das Ordnungsamt sei nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Der fließende Verkehr falle in die Zuständigkeit der Polizei.

 

PHK Preuß führt ergänzend dazu aus, dass dieses Problem auch der Polizei bereits bekannt sei. Ob für eine härtere Vorgehensweise gegen Wiederholungstäter zureichende Erkenntnisse vorlägen, könne er nicht sagen.