Sitzung: 23.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/206/2017
Beschlussvorschlag:
Die Satzung
zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz
1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Windhövel – Neuer
Markt“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung
zur Satzung wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung befindet sich zwischen dem
Schillerpark im Norden, dem Neuen Markt im Osten, der Bebauung entlang der
Kaiserstr. 19-21 im Süden sowie den Flächen der Tiefgarage Schillerstraße und
dem Windhövel im Westen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem
anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der
Satzung.
Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende Flurstücke von der
Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21 die Flurstücke 898, 902,
904, 905 und 908 sowie in der Flur 26 die Flurstücke 296, 313, 366, 368.
Abstimmungsergebnis:
(SUVA)
einstimmig beschlossen