Protokoll:

 

Die Bürgerin Frau Franziska Liebau stellt folgende Anfrage:

 

„Wie geht die Stadt mit schriftlichen Anfragen von Bürgern um? Gibt es einen zeitlichen Rahmen, bis wann diese Anfragen beantwortet werden?“

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist darauf, dass es gem. der „Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Haan“ eine Bearbeitungs- bzw. Mitteilungsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage gebe. Sollte es nicht möglich sein, diese binnen 14 Tagen abschließend zu beantworten, ergehe ein Zwischenbescheid, in dem die/der Betroffene über den aktuellen Sachstand informiert werde.