Beschluss:

 

1.    Die vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 wird am Standort Bollenberg mit einer Ergänzung der Gruppenstruktur

-       eine zusätzliche Gruppe III (20 – 25 Kinder)

-       6 Plätze Überbelegung

beschlossen.

 

Die Realisierungsmöglichkeiten einschließlich Personal-, Sach- und Baukosten für die zusätzliche Gruppe werden für die Beratungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (Sondersitzung März 2018) sowie des Jugendhilfeausschusses vorgelegt.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Trägern Alternativen für eine Notgruppe, welche nach Möglichkeit mit städtischem Fachpersonal betreut werden soll, zu finden.

 

2.    Der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 in der vorgelegten Fassung, Teil A wird unter Einbeziehung der auf Seite 24 dargestellten Platzerweiterungen als Vorratsplanung für die Standorte Bismarkstr. und Kampstr. zugestimmt. Die Umsetzung ist mit dem Träger auf Realisierbarkeit abzustimmen.

 

3.    Der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 Teil A wird zugestimmt.

 

4.    Der JHA empfiehlt dem Rat für die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/2021 für die städt. Kita „Erikaweg“ folgende Gruppenstrukturen vorzusehen:

1 Gruppe   Gruppenform I

1 Gruppe   Gruppenform II

2 Gruppen Gruppenform III


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke schlägt vor, den Passus „Alternativen für eine Notgruppe“ im dritten Absatz der Nr. 1 des Beschlussvorschlages zu ersetzen durch „…für diese zusätzliche Gruppe an der Grundschule Bollenberg…“

 

Stv. Lukat erläutert, dass das Wort „Alternativen“ extra gewählt worden sei, um offen zu halten, wo die zusätzliche Gruppe letztendlich eingesetzt werde.

 

Stv. Kaimer spricht sich ebenfalls dagegen aus, den genauen Standort der zusätzlichen Gruppe im Beschluss festzulegen.

 

Stv. Ruppert macht darauf aufmerksam, dass eine zusätzliche fünfte Gruppe, betreut durch städtisches Fachpersonal, am Standort Bollenberg Sinn mache, da die anderen Gruppen ebenfalls durch städtisches Personal betreut würden. Er sehe dahingegen ein Problem, diese Gruppe am Standort Kurze Straße vorzuhalten, da es dann der Fall wäre, dass zwei Gruppen durch kirchliches Personal und eine Gruppe durch städtisches Personal betreut werde. Er plädiert hier dafür, noch einmal mit dem Träger zu sprechen, ob die zusätzliche Gruppe im Falle der Kurzen Straße nicht auch mit kirchlichem Personal realisiert werden könne.

 

Stv. Lukat verweist auf die Mail der WLH-Fraktion vom 27.02.2018. Hierin bittet die WLH-Fraktion die Verwaltung aktuelle Zahlen vorzulegen, wie viele Kinder derzeit keinen KiTa-Platz bekommen haben und für wie viele grundsätzlich kein Platz zur Verfügung stehe. Weiterhin bittet die WLH-Fraktion aufzuzeigen, wie die entsprechenden Vergabekriterien seien, um den Vergabeprozess transparenter zu gestalten. Zusätzlich solle die Verwaltung den betroffenen Eltern einen unbürokratischen Weg bezüglich des durchzusetzenden Rechtsanspruches eröffnen, ohne dass diese gleich eine Klageschrift bei Gericht einreichen müssten.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt hierzu aus, dass derzeit 64 Kinder keinen KiTa-Platz hätten. Hiervon seien 30 u3-Kinder und 34 ü3-Kinder. Für die ü3-Kinder sei man derzeit in Verhandlung mit den Trägern, um diese unterzubringen. Sechs Kinder seien als Überbelegung in der städtischen Kindertagesstätte eingeplant.

 

Bezüglich der geforderten Transparenz im Vergabeverfahren sei ohnehin eine Diskussion für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses, zusammen mit den Trägern geplant.

 

Sie führt weiterhin aus, dass die Verwaltung grundsätzlich für unbürokratische Wege sei. Es stehe den Eltern frei, ihren Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz im Wege der Klage durchzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen