Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 20, Enthaltungen: 3


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke eröffnet die Beratung mit einer kurzen Zusammenfassung der Beratung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2018. Sollte der Rat den entsprechenden Beschluss fassen, so wäre es gut, wenn die Anlage direkt mit der zusätzlichen Hard- und Software gekauft würde, da es sonst sein könne, dass eine spätere Umrüstung nicht mehr möglich ist. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass in diesem Falle auch mehr Mikrofone angeschafft werden müssten und somit der finanzielle Aufwand steigen würde. Auch der personelle Aufwand würde steigen, da während der Sitzung immer separiert werden müsse, wer die Zustimmung zur Aufzeichnung gegeben habe und wer nicht. Sie verweist hier auf den Fall, dass jemand eine Frage stellt und die entsprechende Antwort hierzu nicht aufgezeichnet werden dürfe, da derjenige nicht zugestimmt habe. Hinzu käme, dass der Personalrat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung empfohlen habe einer Aufzeichnung des Redebeitrages nicht zuzustimmen.

 

Stv. Lukat führt aus, dass die Investition in die erweiterte Konferenzanlage auch als Investition in die Zukunft gesehen werden müsse, da diese sicherlich eine längere Zeit im Einsatz sein werde. Des Weiteren könne heute auch noch nicht abgeschätzt werden, was der zukünftige Rat in diesem Bereich beschließen werde, weshalb es gut sei, hierauf vorbereitet zu sein und die entsprechenden Mittel bereits zur Verfügung zu haben. Sie plädiert daher für die Aufhebung des Sperrvermerkes.

 

Stv. Stracke plädiert ebenfalls für die Aufhebung des Sperrvermerkes, um so die benötigte Hard- und Software kaufen zu können. Es sei jedoch nicht zwingend das Anliegen der SPD-Fraktion diese Aufzeichnung auch tatsächlich zu realisieren. Es sei wichtig, hier jedem Beteiligten die individuelle Entscheidung bezüglich der Aufzeichnung zu überlassen. Er merkt an, dass die von der Verwaltung genannten Mehrkosten für zusätzliche Mikrofone ja nur anfielen, sofern auch wirklich aufgezeichnet werden solle. Hier ginge es lediglich um die Mittelfreigabe.

 

Stv. Lemke verweist darauf, dass dem TOP ein konkreter Antrag der WLH-Fraktion zu Grunde liege, welcher ganz klar auf die Aufzeichnung abziele. Auch viele Fraktionsmitglieder würden nicht aufgezeichnet werden wollen, weshalb die CDU-Fraktion an dem tatsächlichen Informationsgehalt zweifle, da große Teile der Sitzungen bzw. Redebeiträgen nicht aufgezeichnet werden würden. Auch er streicht heraus, dass dies die individuelle Entscheidung jedes Beteiligten sei, weshalb die CDU-Fraktion geheime Abstimmung beantrage, um so jedem Ratsmitglied die Gelegenheit zu geben, nach seinem Gewissen anonym zu entscheiden.

 

Stv. Rehm unterbreitet einen Kompromissvorschlag, dass der Beschluss dahingehend geändert wird, dass über die letztendliche Verwendung der aufgezeichneten Daten im Fachausschuss beraten werden solle. Dies hieße nicht zwangsläufig, dass die Aufzeichnungen auch veröffentlicht werden müssten, jedoch sollte der Rat Wege suchen die Informationen aus den Rats- und Ausschusssitzungen an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen. Er verweist zudem darauf, dass die Anlage auch für andere Zwecke genutzt werden könne, beispielsweise könnten so die Haushaltsreden der Bürgermeisterin und der 1. Beigeordneten aufgezeichnet und als Audio-Datei den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

 

Stv. Abel erläutert noch einmal, dass die Konferenzanlage auf jeden Fall Sinn mache. Ob dies auch für die Aufzeichnung gelte, könne unter dem Aspekt der individuellen Zustimmung oder Ablehnung der Aufzeichnung nur schwer beantwortet werden.

 

Stv. Schwierzke verweist ebenfalls auf die zusätzlichen Kosten, welche höher seien als die hier veranschlagten 4.000,-€. Die Folgekosten dürften nicht außer Acht gelassen werden.

 

Stv. Greeff greift noch einmal den Punkt der Sinnhaftigkeit auf. Er tut dies am Beispiel der Stadt Mönchengladbach, welche sogar ein sog. „Rats TV“ betreibe und demnach audiovisuell aufzeichne. Hier sei es jedoch so, dass im Schnitt lediglich 0,03% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Aufzeichnung verfolgen würden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 12.000,-€ pro Jahr.

 

Stv. Niklaus macht eine persönliche Anmerkung und streicht heraus, dass es durchaus einen Unterschied zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und den gewählten Ratsmitgliedern gäbe. Die Ratsmitglieder sollten sich nicht vor einer Aufzeichnung verschließen, da diese auch eine Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hätten. Weiterhin führt er an, dass die Möglichkeiten auch in der digitalen Zeit genutzt werden sollten. Er merkt an, dass eine geheime Abstimmung keinesfalls für Transparenz spreche.

 

Bgm’in Dr. Warnecke stellt klar, dass jedes Ratsmitglied frei in seiner Entscheidung ist, seine/ihre schriftliche Einwilligung zur Aufzeichnung zu geben oder eben nicht zu geben. Sie zitiert neben der Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (23. Bericht 2017, S.40) eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 85, 283) „Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen“. Sie stellt anschließend den neu gefassten Beschlussvorschlag vor, welcher um den Passus „…unbeschadet der noch zu klärenden Verfahrensweise im Umgang mit den Daten.“ ergänzt wird.

 

Im Anschluss unterbricht sie die Sitzung von 18:20 Uhr bis 18:40 Uhr um die beantragte, geheime Abstimmung vorbereiten zu lassen. Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung lässt sie über den TOP geheim abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

14 Ja  /  20 Nein  /  3 Enthaltungen