Protokoll:

 

Auf Anfrage der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) teilt Bgm’in Dr. Warnecke von Seiten der Verwaltung folgendes mit:

 

Die Anforderungen an den Datenschutz sind mit der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden EU-DSGVO deutlich verschärft worden.

Die Datenschutzgrundverordnung ist als europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Sie enthält aber eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die Spielraum für nationales Recht schaffen.

 

Die DSGVO stellt alle, die das neue Recht anwenden, vor Herausforderungen. Auch die Stadt Haan wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen datenschutzrechtlich relevanten Prozesse durchführen, um zu sehen, inwieweit der Ist-Zustand von den Anforderungen der DSGVO abweicht. Ein Datenschutz-Management-System muss aufgebaut werden, da die Behörde auch nachweisen muss, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten werden.

 

Die Datenverarbeitung muss zulässig sein. Es gibt Informationspflichten. Der aktuelle deutsche Gesetzesentwurf des Landesdatenschutzgesetzes enthält die Regelung, dass Geldbußen bei Verstoß gegen den Datenschutz gegen öffentliche Stellen nicht verhängt werden.

 

Nach langer krankheitsbedingter Stellenvakanz ist es der Verwaltung gelungen, die Stelle des Datenschutzbeauftragten mit einem geeigneten Beamten des (ehem.) gehobenen Dienstes zum 15.02.2018 neu zu besetzen.