Beschluss:

 

„1./  Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich  Erikaweg / Leichlinger Straße" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung Düsseldorfer Straße115 und Erikaweg 2, im Süden durch den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2./   Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Straße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3./   Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.

 

4./   Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Planungsziele eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.

 

5./   Der Planungs- und Verkehrsausschuss beschließt, vor der nächsten Sitzung am 19.04.2013 eine Ortsbesichtigung durchzuführen und bei Vorliegen des Verkehrsgutachtens den BVVFA mit einzubinden.“

 

 


Protokoll:

 

Die CDU- und SPD-Fraktion beantragen eine Ergänzung des Beschlussvorschlags sowie eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1, 2 & 3: 15 Ja- und 3 Nein-Stimmen

 

zu 4: 15 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen

 

zu 5: einstimmig