Beschluss:

 

Der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplpans Düsseldorf (Stand August 2014) wird unter der Maßgabe zugestimmt, die Nr. 7 der zeichnerischen Änderungswünsche (Darstellung einer sonstigen regionalplanerisch bedeutsamen Straße zwischen der A 46 und der K 20n) zu streichen und den Abschnitt

 

c. Anregungen zu den Gewerbeflächen der Stadt Solingen im Bereich des Ittertals

 

gemäß Tischvorlage der Verwaltung zur Vorlage 61/048/2015/1 in nachfolgender Form zu fassen:

 

Das im Süden von Haan von Ost nach West verlaufende Ittertal nimmt im Übergangsbereich zwischen den Städten Haan und Solingen eine wichtige Funktion zur stadtnahen Freiraumerholung und für den Landschafts- und Naturschutz ein. Es ist ein regional bedeutsamer Grünzug, der erhalten werden muss u.a. wegen des hohen (ökologischen) Raumwiderstands.

 

Eingriffe, bzw. ein weiteres Heranrücken von Siedlungsflächen in diesen Bereich sind daher zu vermeiden und auf ein Mindestmaß zu begrenzen sowie mit umfangreichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen landschaftsverträglich umzusetzen. Dies sollte bei den Gewerbegebietsausweisungen der Stadt Solingen im Bereich des Ittertales verstärkt Berücksichtigung finden.

 

Neben den landschaftsbezogenen Auswirkungen sind insbesondere für die Ausweisung der Fläche Buschfeld die negativen verkehrlichen Auswirkungen auf das Haaner Stadtgebiet durch die Belastung der Ab- und Zufahrtstraßen zu berücksichtigen. Der Verkehr würde zu großen Teilen über die K 5 und die B 228 abgewickelt werden und so zu einer erheblichen Belastung der Haaner Innenstadt führen. Ungeachtet der regionalplanerischen Ausweisung als vorwiegend überregionale Straße sollte zusätzlicher Verkehr auf der K 5 wegen dem Straßenquerschnitt und der topographischen Lage vermieden werden.

 

Daher widerspricht die Stadt Haan dem Regionalplanentwurf und lehnt die im Bereich Buschfeld angedachte gewerbliche Flächenentwicklung und das weitere Vorrücken der Siedlungsfläche in das Ittertal ab.


Protokoll:

 

Stv. Lukat stellt fest, der Abänderungsvorschlag auf Antrag der WLH-Fraktion sei von der Verwaltung fast wortgleich übernommen worden und bittet in diesem Sinne abzustimmen.

 

Stv. Rehm begrüßt für die GAL-Fraktion das einhellige Contra gegen die Gewerbegebietsausweisungen der Stadt Solingen im Ittertal. Er bitte aber analog zur SUVA-Sitzung die Nr. 7 und 9 der zeichnerischen Änderungswünsche zu streichen, da die Argumentation nicht mehr stimmig sei. Im SUVA sei die GAL leider überstimmt worden.

 

Bgm. vom Bovert und Stv. Lemke legen im Folgenden dar, dass sie eine entsprechende Beibehaltung für sinnvoll erachten, weil zukünftige Entwicklungen nicht absehbar seien und diese Option später einmal vermisst werden könne.

 

Stv. Giebels ergänzt für die CDU-Fraktion, es sei immer gut, planungsrechtliche Verhandlungsmasse vorhalten zu können.

 

Stv. Lukat führt aus, man befürchte hierdurch mehr Schwerlastverkehr für die Innenstadt und unterstütze daher den Antrag der GAL.

 

Die Frage des Stv. Drennhaus nach der Abgabefrist für die Stellungnahme wird von Bgo. Alparslan mit sehr kurzfristig angegeben.

 

Nach der auf Antrag der WLH-Fraktion mehrheitlich angenommenen Sitzungsunterbrechung, modifiziert die GAL-Fraktion ihren Antrag dahingehend, die Nr. 7 aus den zeichnerischen Änderungswünschen heraus zu streichen.

 

Diesem Antrag wird mit 19 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig