Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 „1.  Dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 27.01.2016 wird zuge­stimmt.

2.    Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszu­legen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind einzuholen.“

 

 


Protokoll:

 

Die SPD-Fraktion regt an, die Kreisverwaltung zu befragen, ob und in wie fern diese rechtlich gegen den Umgang der DB AG mit den Ergebnissen des Lärmaktionsplans vorgehen möchte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig