Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014.
  3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat bittet um Erläuterung des Beschlussvorschlages, da dieser für die WLH-Fraktion unstimmig sei. Auch Stv. Niklaus möchte erläutert bekommen, wie das Rechnungsprüfungsamt nach den Diskussionen im Zusammenhang mit den Gebühren für den Rettungsdienst und Krankentransport ein uneingeschränktes Testat erteilen konnte. Herr Beier erklärt, dass sich das Testat auf diesen Jahresabschluss beschränkt. Bei dieser Prüfung betrug die Wesentlichkeitsgrenze ca. 600.000 €. Die Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den Gebühren belaufen sich auf ca.

300.000 € und sind somit für diese Prüfung nicht wesentlich (s. S. 20 weiße Seiten). Die Prüfung der Buchhaltung hat zu keinen Feststellungen geführt. Er weist darauf hin, dass die Mitglieder des Ausschusses ein eigenes Testat, das von dem des Rechnungsprüfungsamtes abweichen kann, erstellen können.

Nachdem Stv. Zipper daran erinnert hat, dass der Rat für den Jahresabschluss 2013 dem Bürgermeister noch keine Entlastung erteilt hat, erklärt Herr Beier, dass auch für den Jahresabschluss 2014 die Entlastung erneut zurückgestellt werden kann.

Stv. Wetterau schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu teilen. Die CDU-Fraktion würde Punkt 1 und 2 zustimmen und bei Punkt 3 wie beim Jahresabschluss 2013 verfahren.

Stv. Lukat weist darauf hin, dass ihres Erachtens die ordnungsgemäße Buchführung nicht bestätigt werden kann, da nach Aussage des Prüfungsamtes für den Bereich Gebühren keine prüffähigen Unterlagen vorlagen. Herr Beier erwidert, dass bei der Prüfung eines Jahresabschlusses das gesamte Finanzverfahren in die Prüfung einbezogen wird und der Bereich Gebühren nur einen Teilbereich darstellt.

Stv. Rehm schlägt vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem kompletten Beschlussvorschlag zustimmen soll. Der Rat hat die Möglichkeit, einen anderen Beschluss zu fassen.

Auf Nachfrage von Stv. Niklaus, warum der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes nicht gesiegelt ist, erklärt Herr Beier, dass diese Vorschrift für die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer gilt, bei einer Prüfung nach NKF ist diese Vorgehensweise nicht gefordert.

Ergänzend zu der vorgelegten Tischvorlage in Sachen Friedhofsgebühren erläutert Herr Voos auf Nachfrage von Stv. Lukat, dass die unterschiedlichen Zahlen der zeitlichen Abfolge geschuldet sind. Bei der Haushaltsplanaufstellung lagen die Zahlen der Verrechnung noch nicht vor. Diese wurden im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses erstellt. Auf Nachfrage von Stv. Niklaus, warum die Vorgaben bei der körperlichen Inventur nicht beachtet wurden, führt Herr Voos aus, dass mit dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz ein Zeitrahmen von 5 Jahren vorgesehen wurde. Man habe daher ab 2013 gerechnet und die Planung bis 2018 erstellt. Die zuständige Prüferin ergänzt, dass die Frist zwar überschritten wurde, in der Anlagenbuchhaltung aber nachvollzogen werden konnte, dass eine korrekte Inventarisierung und Abschreibung erfolgt.

Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, dass sie dem Beschlussvorschlag in allen Punkten zustimmen wird. Das Wahlverhalten im Rat ist offen. Stv. Zipper kann sich für die FDP-Fraktion das Ergebnis der Prüfung zu eigen machen. Stv. Niklaus weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie Punkt 1 und 2 zustimmen, Punkt 3 hingegen ablehnen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) einstimmig

 

zu 2.) einstimmig

 

zu 3.) 4 Ja- und 11 Nein-Stimmen