Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014.
  3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.