Beschluss:
Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 (Beginn: 1.08.2017)
werden in Haaner Kindertageseinrichtungen vorrangig Kinder mit Wohnsitz Haan
aufgenommen.
Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien
n Umzug
nach Haan
n Mitarbeiter/innenkind
n Wohnsitz
innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde
n Berücksichtigung
des sog. „Waldorf-Kontingents“
erfüllen, können
ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht
unter diese Kriterien fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig