Beschluss:
Die vorgeschlagenen Änderungen (Zugrundelegung der KGSt-Werte und Änderung des Zinssatzes auf 6,5 %) werden für die unter Pkt. 1 bis 3 genannten Satzungen übernommen. Für die unter Pkt. 4 genannten Satzungen wird die Änderung des Zinssatzes auf 6,5% übernommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig