Protokoll:

 

Stv. Lukat berichtet von einem Gespräch mit dem Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes des Kreises Mettmann, Herrn Jarzombek, in Sachen Kreisleitstelle. In diesem Zusammenhang weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass die Kreisleitstelle derzeit nicht in der Lage ist, kurzfristig alle 10 kreisangehörigen Städte aufzuschalten. Stv. Lukat bemerkt, dass die Leitstellengebühr erstmalig in die Gebührenberechnung aufgenommen wurde. Sie bittet um Auskunft, ob dies rechtlich korrekt sei.

Zur Klarstellung weist der zuständige Prüfer auf folgendes hin:

Zum Einen gibt es die Leitstellenumlage. Diese wird auf der Grundlage der „Leitstellensatzung“ des Kreises für die Inanspruchnahme der Leitstelle (jede Beteiligung der Leitstelle bei einem Einsatz im Rettungs- und Krankentransportdienst sowie einem Einsatz des Notarztes) bei der Durchführung des Rettungsdienstes im gesamten Kreisgebiet von den Trägern der Rettungswachen und dem Träger des Notarztsystems erhoben. Als Maßstab werden hier die Kranken- und die Notfalltransporte aller kreisangehörigen Städte sowie die Notarzteinsätze des Kreises zuzüglich der jeweiligen Fehl- und Falscheinsätze herangezogen. Nach hiesigem Kenntnisstand wird die Leitstellenumlage seit Jahren von den Kostenträgern als Bestandteil der Gebührenbedarfsberechnungen für den Krankentransport und die Notfallrettung der ka. Städte anerkannt.

Zum Anderen gibt es die Kosten der Aufschaltung auf die Kreisleitstelle. Hier werden nur den aufgeschalteten Städten (derzeit Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Mettmann, Ratingen und Wülfrath) zusätzlich zur Leitstellenumlage die Personal- und Sachkosten der Kreisleitstelle in Rechnung gestellt, die ihr bei der Aufgabenwahrnehmung der Fernmeldezentralen der Feuerwehren aus den vorgenannten Städten entstehen.

Herr Rennert bestätigt die Ausführungen des Prüfers. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bisher die Kosten für den Zentralisten von den Krankenkassen anerkannt wurden.

Herr Beier teilt zum Sachstand der Ermittlung von Zahlenmaterial für die Gebühreneinnahmen im letzten Quartal 2015 mit, dass die gelieferten Zahlen erst nach einer noch durchzuführenden Schulung der Mitarbeiterin korrekt zugeordnet werden können. Erst danach ist das Prüfungsamt in der Lage, darzustellen, in welcher Größenordnung Minder- bzw. Mehreinnahmen aus dem verspäteten Inkrafttreten der Gebührensatzung für den Zeitraum September bis November 2015 entstanden sind.

Stv. Wetterau kündigt einen Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Haan an. Danach soll zukünftig eine weitere Aufgabe des Prüfungsamtes die Prüfung von Gebührenbedarfsberechnungen und Kostenrechnungen sein.