Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

An den OGS-Standorten „Bollenberg“ und „Mittelhaan“ wird für die Verwendung der Betriebskostenzuschüsse eine wechselseitige Deckungsmöglichkeit eingerichtet, so dass begründete Einsparungen an einem Standort zur Defizitdeckung am anderen Standort eingesetzt werden können.

 

Diese Regelung gilt rückwirkend für das Schuljahr 2015/2016 und für das laufende Schuljahr 2016/2017 und setzt jeweils einen schriftlichen, in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgten, Antrag des Trägers voraus, aus dem die Gründe  sowohl für die Einsparung als auch für das Defizit zu erkennen sind.

 

 

 

 


Protokoll:

 

Frau 1.Bgo. Formella

erläutert kurz die Vorlage. Hier seien Bemühungen des Trägers erkennbar, Lösungen zu finden. Seitens der Verwaltung werde dies befürwortet verbunden mit dem Ziel, die Standarddiskussion im Allgemeinen voran zu treiben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig