Sitzung: 31.08.2016 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 51/126/2016
Beschluss:
An den OGS-Standorten „Bollenberg“ und „Mittelhaan“ wird für die Verwendung
der Betriebskostenzuschüsse eine wechselseitige Deckungsmöglichkeit eingerichtet,
so dass begründete Einsparungen an einem Standort zur Defizitdeckung am anderen
Standort eingesetzt werden können.
Diese Regelung gilt rückwirkend für das Schuljahr 2015/2016 und für das
laufende Schuljahr 2016/2017 und setzt jeweils einen schriftlichen, in
Abstimmung mit der Schulleitung erfolgten, Antrag des Trägers voraus, aus dem
die Gründe sowohl für die Einsparung als
auch für das Defizit zu erkennen sind.
Protokoll:
Frau 1.Bgo. Formella
erläutert kurz die Vorlage. Hier seien Bemühungen des Trägers erkennbar, Lösungen zu finden. Seitens der Verwaltung werde dies befürwortet verbunden mit dem Ziel, die Standarddiskussion im Allgemeinen voran zu treiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig