Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 8

Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2015 für den Standort „Sportanlage Gruiten“ weiter zu verfolgen.

 

2.         Die Voraussetzungen für einen Erbbaurechtlichen Vertrag sind durch die Verwaltung abzuklären.

 

3.         Es ist durch den Vereinsvorstand des TSV 1884 Gruiten e.V.  in Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen 2017 eine Kostenermittlung für Planungs- und Errichtungskosten für den Baukörper in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement vorzulegen. Hierfür wird ein Planungskostenzuschuss in Höhe von 5.000 € bei Produktsachkonto 080120.531890 außerplanmäßig bereit gestellt.

 

 


Protokoll:

 

1.Bgo. Formella

weist darauf hin, dass die Anträge aller Vereine den Ausschussmitgliedern zugegangen seien und erläutert im Weiteren die wesentlichen Eckpunkte der Vorlage. Angesichts der Haushaltslage und den Vorgaben des Landrates hierzu sei man sehe sie die Notwendigkeit, zur Verfügung stehende Mittel in eigene Immobilien zu investieren.

 

Im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung

wird dem Vorsitzenden des TSV Gruiten, Herrn Boes, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

AM Strerath

sieht die Notwendigkeit am Standort Gruiten bittet jedoch auch Vereine, die noch nie einen Zuschuss bekommen haben, mit kleinen Beträgen zu berücksichtigen.

 

Stv. Wahlers

appelliert ebenfalls, auch die anderen Anträge nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

1.Bgo. Formella

erklärt, dass eine kurz bis mittelfristige Realisierung eines solchen Projektes durch das Gebäudemanagement nicht möglich sei und es daher gelte, die Erbraurechtlichen Aspekte zu klären. Die Verwaltung habe sich sowohl aus den heute als auch den bereits in der Vorlage dargestellten Gründen zugunsten des Projektes „Sportheim Gruiten“ positioniert. Die Entscheidung treffe der Rat.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

7 :0 Stimmen bei 8 Enthaltungen