Protokoll:

 

 

Auf die Frage, ob die Ansiedlung eines asiatischen Restaurants gegenüber des Einrichtungshauses Ostermann hätte verhindert werden können, erläutert der Technische Beigeordnete Alparslan, dass ein Vorhaben, soweit es nach Baunutzungsverordnung und anderen baurechtlichen Vorschriften zulässig ist, zu genehmigen sei.

 

Es bestünde aber, um die Ausrichtung des Industrieparks Haan-Ost und anderer Gewerbegebiete zu erhalten, die Möglichkeit, bestimmte Nutzungen über entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen auszuschließen.