Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 51/7 / Jugendhilfeplanung (EG 11) als Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre zu.


Protokoll:

 

1. Bgo Formella verweist auf die Neuorganisation des Dezernates II (Anlage 2) und erläutert, dass die Stelle zukünftig in der Abteilung „51-2 Verwaltung“ angesiedelt sei. Sie führt aus, dass an die bisherige Stelle ein „KU-Vermerk“ gesetzt worden sei, da in der Zwischenzeit viele neue Aufgaben hinzu gekommen seien, weshalb die Stelle einer neuen Stellenbewertung unterzogen werden müsse. Da die Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung ein wesentliches Element der Stelle seien, müsse diese zwingend neu besetzt werden.

 

Stv. Sack erklärt, dass die bisherige Stelle der Jugendhilfeplanung sich bewährt habe, weshalb er eine Höherbewertung der Stelle für gerechtfertigt halte.

 

Stv. Wetterau erkundigt sich, weshalb sich die Entgeltordnung zu dieser Stelle verändert habe.

 

StOVR Titzer erklärt, dass der Anteil der Verwaltungsaufgaben nun über 50% liege, weshalb ein Wechsel der Entgeltordnung zu EG 11 vorgenommen werden müsse.

 

VA Butz merkt aus Sicht des Personalrates an, dass ihm die angesprochene Neuorganisation des Dezernates II bisher noch nicht vorgelegen habe.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen