Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in der Beteiligung zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ in der Fassung vom 24.08.2016 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 08.08.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.08.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

15 Ja  /  3 Nein  /  0 Enthaltungen