Beschluss: mit Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Beschluss des SUVA zur Abmarkierung eines Fahrradschutzstreifens auf der B228 zwischen Böttingerstraße und Kölner Straße wird aufgehoben.


Protokoll:

 

Bgm Dr. Warnecke merkt an, dass dieses Thema sehr umstritten sein und erwähnt in diesem Zusammenhang sowohl ein Schreiben des ADFC als auch die Existenzängste der Einzelhändler.

 

Stv. Ruppert geht auf den mehrheitlich gefassten Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion des WLSTA vom 27.10.2016 ein. Dieser richte sich gegen die Umfrage unter den Einzelhändlern.

 

Stv. Niklaus erläutert die Beweggründe des mündlichen Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion des WLSTA. Es gäbe Studien zur Förderung und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandels und der Stadt durch die Einrichtung fahrradfreundlicher Straßen.

 

Stv. Schniewind merkt an, dass die Verwaltung dargestellt habe, dass durch Wegfall der Parkplätze keine zusätzliche Belastung für die Einzelhändler entstehe. Daraufhin bittet er die Bürgermeisterin darum, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Des Weiteren zitiert er einen Teil des erstellten Gutachtens, wonach 40 % des Parkraumes entfallen könne.

 

Stv. Lerch unterstreicht, dass die B228 eine Hauptverkehrs- und keine Einkaufsstraße sei. In diesem Zusammenhang verweist sie darauf, dass neben einem Fahrradschutzstreifen auch der Bürgersteig verbreitert werden müsse. Das Problem seien hier auch die Langzeitparker, weshalb sie anregt auch über eine zeitliche Begrenzung der Parkzeit nachzudenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmengleichheit abgelehnt

9 Ja  /  9 Nein  /  0 Enthaltungen