Betreff
Kommunalwahl 2014, Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014
Vorlage
32-2/018/2013
Aktenzeichen
32-2/Wahlen
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 1.        Grund der Vorlage:

Vor jeder Gemeindewahl hat der hierfür einzurichtende Wahlausschuss das Wahlgebiet in soviel Wahlbezirke einzuteilen wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu wählen sind. Nach § 4 Abs. 1 KWahlG hat der Wahlausschuss diese Einteilung spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen.

Die Frist des § 4 Abs. 1 KWahlG wurde mit Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen gemäß Art. 1 Nr. 2 KWahlZG geändert. Abgestellt wird nunmehr auf den Beginn der Wahlperiode. Danach haben die Wahlausschüsse der Gemeinden bis spätestens 52 Monate und die Wahlausschüsse der Kreise bis spätestens 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu beschließen. Aber auch diese Frist gilt nicht für die laufende Wahlperiode, weil diese durch die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahl mit der Europawahl um vier Monate verkürzt ist. Dementsprechend bestimmt Art. 12 (Inkrafttreten) KWahlZG in Satz 3, dass die neuen Fristen für die laufende Kommunalwahlperiode mit der Maßgabe gelten, dass die dort bestimmten Monatszahlen nochmals um jeweils vier Monate verringert werden.

Dies bedeutet, dass die Frist zur Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke durch den Wahlausschuss von nunmehr spätestens 52 Monaten nach Beginn der Wahlperiode für die Kommunalwahl im Jahre 2014 um vier Monate auf 48 Monate verkürzt ist. Die Einteilung der Wahlbezirke in den Gemeinden hat damit spätestens bis zum 21. Oktober 2013 zu erfolgen.

Weiterhin geändert wurden entsprechend auch die Fristen des § 17 Abs. 4 KWahlG. Für die Kommunalwahl 2014 gilt nunmehr eine Frist von 42 Monaten nach Beginn der Wahlperiode 2009 ( = 21.04.2013) für die Aufstellung der Bewerber, Bewerber für die Wahlbezirke jedoch erst nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.

2.         Anzahl der Wahlbezirke

Der Rat der Stadt Haan hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anzahl der gesetzlichen Vertreter im Rat der Stadt Haan aus Anlass der Kommunalwahl 2014 um 4 Vertreter – davon die Hälfte in den Wahlbezirken  – auf 34 Vertreter zu verringern. Die erforderliche Satzung wurde in der Sitzung des Rates am 26.09.2012 beschlossen und am 02.10.2012 veröffentlicht.

Die Reduzierung der Anzahl der Vertreter bringt eine Einsparung bei den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern mit sich. Diese beträgt je Vertreter rd. 2.678,40 € jährlich, d.h. bei 4 Vertretern = rd. 10.714 € jährlich.

Außerdem erfordert die Reduzierung von bisher 19 auf nunmehr 17  Wahlbezirke eine umfangreiche neue Aufteilung des Gemeindegebietes.

 

Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik gebildet, welche  sich in insgesamt 4 Sitzungen auf den in der Anlage beigefügten Vorschlag einvernehmlich geeinigt hat. Den beigefügten Sitzungsprotokollen können die wesentlichen Gründe für die vorgelegte Wahlbezirkseinteilung entnommen werden (Anlagen 2 bis 5).

Die Verwaltung beabsichtigt, die neue Wahlbezirkseinteilung bereits zur Bundestagswahl am 22.09.2013 einzuführen. Wg. der zahlreichen Änderungen und der damit verbundenen neuen Zuordnung zu den Wahllokalen sind umfangreiche Informationen der Haaner Bürger(innen) geplant.    

 

3.         Größe der Wahlbezirke

Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat derzeit die amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31.12.2011 veröffentlicht. Diese Zahl wurde mit 29.240 Einwohnern festgestellt.

Gem. § 4 Abs. 2 Satz 3 darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl pro Wahlbezirk, die sich durch die Teilung der 17 Wahlbezirke durch die Einwohnerzahl von 29.240 ergibt, nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.

Die nach § 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG relevanten Einwohnerzahlen für die Wahlbezirke errechnen sich demnach wie folgt:

 

 

29.240 Einwohner : 17 Wahlbezirke        =  rd.  1.720  (durchschnittliche

                                                                                                Einwohnerzahl)

1.720 Einwohner + 25 %                            =  rd.   2.150  (Höchstzahl

                                                                                                der Einwohner)

1.720 Einwohner - 25 %                             = rd.    1.290  (Mindestzahl

                                                                                                 der Einwohner)

Die für das Stadtgebiet Haan zu bildenden 17 Wahlbezirke müssen demnach zwischen 1.290 und 2.150 Einwohnern umfassen.

Die Anlage 6 stellt die Verteilung der aktuellen Einwohnerzahl auf die neuen 17 Wahlbezirke dar. Zu beachten ist, dass die Einwohnerzahl nach dem Melderegister regelmäßig von der amtlichen Bevölkerungszahl abweicht. Die Anlagen 7 und 8 enthalten zum Vergleich eine Übersicht über die Verteilung der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl bzw. zur Kommunalwahl (Stand 22.05.2013). 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Gemeindewahl 2014 wird die in der Anlage 1 beigefügte Wahlbezirkseinteilung in Ergänzung mit dem ebenfalls beigefügten Plan beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Einsparung rd. 10.714 € / Jahr (sh. Sachverhalt)