Sitzung: 31.03.2009 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 51/019/2009
Beschluss:
„Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan des Herrn Klaus Negro, Turnstr. 37, ohne Datum, (Anlage 1) eingegangen am 10.11.2008, wird abgewiesen.
1. Die Richtlinien über die Höhe von Teilnehmerbeiträgen für die örtliche Ferienmassnahme „Stadtranderholung“ werden wie folgt geändert:
Teilnehmerbeitrag (€)
Jahreseinkommen 1. Kind 2. Kind 3. Kind (und weitere)
über 75.000 300,00 260,00 220,00
bis 75.000 280,00 240,00 200,00
bis 62.000 260,00 220,00 180,00
bis 50.000 240,00 200,00 160,00
bis 37.000 180,00 140,00 100,00
bis 25.000 90,00 60,00 45,00
bis 12.300 50,00 35,00 25,00
Betragsbefreiung ------- ------- -------
(bei Bezug von Öffentlicher
Hilfe zum Lebensunterhalt)
2. Die Änderung der Richtlinien tritt am 01.01.2010 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis:
35 Ja- und 3 Nein-Stimmen