Beschluss:

 

Die Entscheidung wird an den HFA verwiesen.

 

Anmerkung:

Die Beratung erfolgt zu den Drucksachen 61/160/2017 und der in der heutigen JHA Sitzung am 14.02.2017 eingebrachten Vorlage 61/160/2017/1

 


Protokoll:

 

Die Beratung erfolgt zu den Drucksachen 61/160/2017 und der in der heutigen JHA Sitzung am 14.02.2017 eingebrachten Vorlage 61/160/2017/1.

 

Die CDU nimmt zur Anlage 4 der Vorlage (Grundstück Ohligserstr./ Ecke Erikaweg) dahingehend Stellung, dass es noch einen Klärungsbedarf hinsichtlich der Nutzung des Wald- und Wiesengrundstückes gebe. Außerdem sei vor einer Entscheidung zu klären, ob das Grundstück für die Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte geeignet sei. Sollte der Prüfauftrag ein positives Ergebnis zur Folge haben, sei man für diesen Standort.

Die FDP sieht einen weiteren Standort Bachstr. als nicht geeignet an, weshalb man sich für die beiden Standorte an der Ohligser Str. ausspreche.

Die SPD sieht an dem Grundstück Ohligserstr./ Ecke Erikaweg noch mögliche Einschränkungen durch die Leitungstrassen. Was ein „kleines Raumprogramm“ sei, sei unklar. Bezüglich einer Trägerschaft bestehe nach der Verabschiedung von der Einrichtung Alleestr. der Wunsch nach einer weiteren Einrichtung in städtischer Trägerschaft.

Die WLH positioniert sich für den Standort Ohligserstr./ Ecke Erikaweg. Dabei sei auch die Zeitschiene wichtig.

Die GAL bevorzugt die Standorte an der Ohligserstr. Die Zeitschiene sei sehr wichtig und es gebe noch Prüfaufträge hinsichtlich der Flächen.

Zusammenfassend ergeben sich aus der Beratung Prüfaufträge zu:

·         dem Raumkonzept

·         der Flächennutzung

·         den Leitungstrassen

·         der Trägerschaft    und

·         der Konkretisierung der Zeitschiene.

 

Die Verwaltung erläutert, dass die Prüfungen erfolgen können, ohne dass hierzu im Haushalt Mittel bereitgestellt werden müssen. Zum Zwischenstand könne im JHA im März berichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich