Beschluss:
Die Entscheidung wird an den HFA verwiesen.
Anmerkung:
Die Beratung erfolgt zu den Drucksachen 61/160/2017 und der in der heutigen JHA Sitzung am 14.02.2017 eingebrachten Vorlage 61/160/2017/1
Protokoll:
Die Beratung erfolgt zu den Drucksachen 61/160/2017 und der in der heutigen JHA Sitzung am 14.02.2017 eingebrachten Vorlage 61/160/2017/1.
Die CDU nimmt zur Anlage 4 der Vorlage
(Grundstück Ohligserstr./ Ecke Erikaweg) dahingehend Stellung, dass es noch einen
Klärungsbedarf hinsichtlich der Nutzung des Wald- und Wiesengrundstückes gebe.
Außerdem sei vor einer Entscheidung zu klären, ob das Grundstück für die
Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte geeignet sei. Sollte der
Prüfauftrag ein positives Ergebnis zur Folge haben, sei man für diesen
Standort.
Die FDP sieht einen weiteren Standort
Bachstr. als nicht geeignet an, weshalb man sich für die beiden Standorte an
der Ohligser Str. ausspreche.
Die SPD sieht an dem Grundstück
Ohligserstr./ Ecke Erikaweg noch mögliche Einschränkungen durch die
Leitungstrassen. Was ein „kleines Raumprogramm“ sei, sei unklar. Bezüglich
einer Trägerschaft bestehe nach der Verabschiedung von der Einrichtung
Alleestr. der Wunsch nach einer weiteren Einrichtung in städtischer
Trägerschaft.
Die WLH positioniert sich für den Standort
Ohligserstr./ Ecke Erikaweg. Dabei sei auch die Zeitschiene wichtig.
Die GAL bevorzugt die Standorte an der
Ohligserstr. Die Zeitschiene sei sehr wichtig und es gebe noch Prüfaufträge
hinsichtlich der Flächen.
Zusammenfassend
ergeben sich aus der Beratung Prüfaufträge zu:
·
dem
Raumkonzept
·
der
Flächennutzung
·
den
Leitungstrassen
·
der
Trägerschaft und
·
der
Konkretisierung der Zeitschiene.
Die Verwaltung erläutert, dass die
Prüfungen erfolgen können, ohne dass hierzu im Haushalt Mittel bereitgestellt
werden müssen. Zum Zwischenstand könne im JHA im März berichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich