Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 24, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Haan fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages NRW auf, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.09.2009 zusammenzulegen.“


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert macht darauf aufmerksam, dass das Verfassungsgericht am 5. Mai diesen Jahres über diese Frage entscheiden werde. Er halte es für wenig sinnvoll, im Vorfeld dieser Entscheidung Resolutionen zu fassen und so die Fronten zu verhärten. Er fragt, ob die GAL-Fraktion unter diesen Umständen ihren Antrag aufrecht erhalten möchte.

 

Stv. Lerch erklärt, sie halte diese Resolution sehr wohl für sinnvoll und die GAL halte ihren Antrag aufrecht.

 

Stv. Ruppert beziffert die Kosten eines separaten Wahlganges mit 24.000 €. Die höhere Wahlbeteiligung sei kein Argument zur Zusammenlegung mit der Bundestagswahl, da sonst auch möglichst viele Wahlen zusammengelegt werden müssten. Auch eine Argumentation unter dem Standpunkt der Chancengleichheit halte er für sehr bedenklich.

 

Stv. Giebels erläutert, es sei Intention des Gesetzgebers gewesen, dauerhaft Europa- und Kommunalwahl zusammenzulegen. 7 andere Bundesländer hätten dies bereits beschlossen. Die Wahlbeteiligung soll so erhöht werden und die Chancengleichheit gewahrt bleiben. Bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl würde die Gefahr bestehen, dass der Wähler Bundes- und Landesthemen verquicke und allein nach bundespolitischen Kriterien entscheide. Kommunale Themen würden nicht mehr wahrgenommen und von Bundesthemen überlagert. Die 9.000 € Mehraufwand alle 5 Jahre seien lohnenswert, dies sollte sich jeder Rat wert sein.

 

Stv. Malovic erkennt in einer Zusammenlegung der Wahlen die Absicht, die Wählergemeinschaften auf lokaler Ebene zu schwächen.

 

Stv. Pohler schließt mit der Hoffnung, das Gericht möge den Kommunen die zusätzlichen Kosten ersparen.


Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt mit 12 Ja- und 24 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung (Stv. Dürr hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)