Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

„1.   Der Aufstellungsbeschluss vom 03.10.1980 zum Bebauungsplan Nr. 107 „Horst“ wird bestätigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt von

·      der Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden

·      der Breidenhofer Straße im Osten

·      der Thienhausener Straße im Süden

·      den Flurstücken Gemarkung Haan, Flur 24, Nr. 488, Flur 25, Nrn. 392, 393, 470, 483 im Westen.

       Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Den Planungszielen entsprechend der Sitzungsvorlage wird zugestimmt; sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des o.g. Bauleitplanes zu Grunde zu legen.

 

3.    Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird abgesehen, da diese bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen