Sitzung: 28.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/169/2017
Beschluss:
„1. Der
Aufstellungsbeschluss vom 03.10.1980 zum Bebauungsplan Nr. 107 „Horst“ wird
bestätigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt von
· der
Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden
· der
Breidenhofer Straße im Osten
· der
Thienhausener Straße im Süden
· den
Flurstücken Gemarkung Haan, Flur 24, Nr. 488, Flur 25, Nrn. 392, 393, 470, 483
im Westen.
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets
erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Den Planungszielen
entsprechend der Sitzungsvorlage wird zugestimmt; sie sind dem weiteren
Verfahren zur Aufstellung des o.g. Bauleitplanes zu Grunde zu legen.
3. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
wird abgesehen, da diese bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen