Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

zur Kenntnis genommen


Protokoll:

Bgm. vom Bovert berichtet von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, welches den Bebauungsplan Nr. 143 für unwirksam - aber heilbar - erklärte. Demnach könne das Center wie vorgesehen gebaut werden.

Er erläutert, dass im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht der Grundsatz der Untersuchungsmaxime gelte. Das Gericht prüft von sich aus alle in Betracht kommenden Mängel. Im Zivilverfahren gelte hingegen der Beibringungsgrundsatz. In diesem Fall entscheidet das Gericht nur über das von den Parteien ins Verfahren eingebrachte Vorbringen.

Das Gericht hat einen Verfahrensmangel entdeckt, den die Antragsteller nicht erkannt haben. Hierauf ist die Entscheidung in mündlicher Begründung des Urteils gestützt wurden. Die von den Antragstellern vorgebrachten Gründe waren hingegen für die Entscheidung des Gerichts nicht von Bedeutung.

Auch Herr Pieper habe eine eindeutige Absage bekommen. Der Gesetzgeber sehe eine zusätzliche Versorgung im Zentrum vor. Mit einem neuen Satzungsbeschluss könne also der Bau voranschreiten.

Die Nutzung zu Wohnzwecken sei theoretisch möglich. Investoren hätten jedoch in der Regel kein Interesse, zusätzliche Verpflichtungen einzugehen.

 

Der Vorsitzende Kohl ist froh über eine pragmatische und konstruktive Entscheidung sowie die Rechtssicherheit, die man über das Normenkontrollverfahren erlangt habe. Der politische Wille des Rates, Wirtschaftsförderung zu betreiben und die Innenstadt attraktiver zu machen, sei durch das Urteil weitergebracht worden.

 

Stv. Lerch wünscht eine schriftliche Ausfertigung des Urteils, welche Bgm. vom Bovert den Fraktionen bis Ende des Monats in Aussicht stellt, ggf. auch öffentlich (Zustimmung der Kläger vorausgesetzt).

 

Stv. Drennhaus erkundigt sich, ob es eine Notwendigkeit gebe, das Wohnen ausdrücklich auszuschließen.

 

Bgm. vom Bovert verdeutlicht, dass es um einen B-Plan nicht um ein konkretes Vorhaben gehe. Denkbar sei alternativ zum Ausschluss der Wohnbebauung beispielsweise ab 22 Uhr die Tiefgarage zu schließen oder die Ampelanlage auszuschalten.

 

Stv. Holberg fragt, ob weitere Einsprüche möglich seien, was  Bgm. vom Bovert verneint. Das jetzt vorzunehmende Heilungsverfahren könnte jedoch erneuter rückblickender Kontrolle unterzogen werden.

 

Stv. Wolfsperger erfragt die zeitlichen Abläufe und ob eine Prognose möglich sei. Bgm. vom Bovert antwortet, dass die Abarbeitung schrittweise nach Vorgabe des OVG erfolge.

 

Stv. Holberg sieht in der Entscheidung einen Schritt nach vorn und erkundigt sich, wie nun die weitere Kommunikation mit den Partnern HBB und ITG aussehe. VA Fleischhauer antwortet, dass beiden das Ergebnis mitgeteilt wurde.