Beschluss:

Dem Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Mettmann in der Fassung der Anlage 2 wird zugestimmt.


Protokoll:

 

Stv. Kaimer erkundigt sich, weshalb es auf S. 22 des Rettungsdienstbedarfsplanes in den Tabellen 8 und 9 zu Abweichungen bei den Hilfsfristen der Einsatzbereiche komme.

 

Dr. Köster erklärt, dass es sich bei Tabelle 8 um statistische Werte handele, während in Tabelle 9 nur gewisse Teilzeiten aufgeführt seien. Es sei daher nicht möglich die Durchschnittswerte aus Tabelle 9 mit dem 90%-Wert in Tabelle 8 direkt zu vergleichen. Diese Abweichungen seien daher keinesfalls ein Fehler, sondern liegen lediglich in der Nicht-Vergleichbarkeit der beiden Tabellen begründet.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen