Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Projekt „Aufschaltung an die Kreisleitstelle“ wird mit folgenden Maßgaben freigegeben:

 

Ø  „faktische Aufschaltung“ nach Sicherstellung der elektronischen Datenübertragung gem. Ziff 2.1, spätestens zum 01.09.2017

Ø  unverzügliche Auftragsvergabe an einen Fachplaner zur Vorlage eines lückenlosen Sicherungskonzeptes gem. Ziff. 2.2.1

Ø  schnellstmögliche Umsetzung der technischen und baulichen Veränderungen auf der Grundlage des Sicherungskonzeptes nach Bereitstellung der hierfür benötigten Haushaltsmittel

Ø  Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis und den an der Aufschaltung beteiligten Städten über Leistungen der Kreisleitstelle und Kostenerstattung

 

Der Beschluss vom 13.12.2016 (32-2/044/2016) wird insofern aufgehoben, als dass es keiner Organisationsuntersuchung bedarf. Der in der Finanzplanung für das Jahr 2020 aufgenommene Betrag für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ist ggfls. für das Jahr 2019 vorzusehen.


Protokoll:

 

StORR Rennert  erläutert, dass es in dem vorgelegten Beschlussvorschlag zunächst um die sog. „faktische Aufschaltung“ gehe. Bezüglich der technischen Umsetzung erläutert er, dass diese nur mit externer Beratung möglich sei. Die finanziellen Mittel könnten auch erst im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, da diese im kürzlich beschlossenen Haushalt 2017 nicht enthalten seien.

 

Stv. Lukat erkundigt sich, wie groß der geplante Zeitraum sei, bis alle Daten aus Haan für die Aufschaltung vorlägen.

 

StBR Schlipköter erklärt, dass hierfür zunächst Gespräche auf Fachebene stattfinden müssen um abschließend zu klären, welche Daten benötigt werden und wie diese aufbereitet werden sollen. Einen genauen Zeitraum könne er daher noch nicht nennen.

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer schlägt daraufhin vor, den Zeitraum innerhalb des Beschlussvorschlages entsprechend auf „spätestens zum 01.09.2017“ zu ändern.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen