Sitzung: 01.02.2017 Sozial- und Integrationsausschuss
Protokoll:
Die
Verwaltung weist
auf die Pressemitteilung als Tischvorlage -Gesundheitskarte- hin.
Demnach
erwarte man im Jahr 2017 100-120 neue Zuweisungen an Flüchtlingen.
Bis
zum 15. Monat werden die Krankenscheine für Flüchtlinge und Asylsuchende über
den Fachbereich Asyl laufen. Ab dem 15. Monat laufen die Krankenscheine über
das Betreuungsmanagement der AOK mit Gesundheitskarten.
Die
Krankenhilfe für Flüchtlinge wird bis zum 15. Aufenthaltsmonat durch von der
Abteilung Soziales ausgestellte Krankenscheine sichergestellt. Bei einem
längeren Aufenthalt werden die Krankenhilfekosten über die AOK abgerechnet.
Hierfür erhalten die Flüchtlinge eine entsprechende
‚Krankenversicherungskarte‘. Die Einführung einer Gesundheitskarte ist von
daher nicht zielführend.