Protokoll:

Die Verwaltung weist auf die Pressemitteilung als Tischvorlage -Gesundheitskarte-  hin.

Demnach erwarte man im Jahr 2017 100-120 neue Zuweisungen an Flüchtlingen.

Bis zum 15. Monat werden die Krankenscheine für Flüchtlinge und Asylsuchende über den Fachbereich Asyl laufen. Ab dem 15. Monat laufen die Krankenscheine über das Betreuungsmanagement der AOK mit Gesundheitskarten.

Die Krankenhilfe für Flüchtlinge wird bis zum 15. Aufenthaltsmonat durch von der Abteilung Soziales ausgestellte Krankenscheine sichergestellt. Bei einem längeren Aufenthalt werden die Krankenhilfekosten über die AOK abgerechnet. Hierfür erhalten die Flüchtlinge eine entsprechende ‚Krankenversicherungskarte‘. Die Einführung einer Gesundheitskarte ist von daher nicht zielführend.