Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Der Abbruch des Bürgerhauses Gruiten erfolgt im Jahr 2018 nach Genehmigung des Haushaltes.

 

2.     Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € werden in den Haushaltsplanungen 2018 berücksichtigt.


Protokoll:

 

Stv. Lukat weist darauf hin, dass gem. des Beschlussvorschlages, der Abriss des Gebäudes erst in 2018 nach Genehmigung des Haushaltes erfolgen solle. Es lägen allerdings Berichte vor, dass das Gebäude noch betreten und dort Vandalismus betrieben werde. Es läge daher nicht fern, dieses Gebäude als Gefahrenstelle zu werten, sodass ein Abriss früher erfolgen müsse. Weiterhin erkundigt sie sich nach dem aktuellen Sachstand der Ausschreibung.

 

Techn. Bgo Alparslan erläutert, dass die Verwaltung das Gebäude nicht als Gefahrenstelle sähe, da jede Person, welche sich dort Zutritt verschaffe, dies widerrechtlich tue. Die Verwaltung habe das Gebäude verriegelt, um dies nach Möglichkeit zu unterbinden. Bezüglich der Vermarktung führt er aus, dass diese derzeit nicht prioritär betrieben werde. Er verweist auf den gemeinsamen Antrag der CDU und SPD zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft und schlägt vor, dies als gutes Projekt für eben eine solche Gesellschaft zu sehen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen