Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Hinsichtlich der Betreuungspauschale erhält jeder OGS-Träger in übereinstimmender Absprache mit der jeweiligen Schulleitung die Möglichkeit, im Rahmen der   zugewiesenen Mittel in Höhe von maximal 7.500 €/OGS Standort/Schuljahr entsprechend Ziffer 5.46 des  Runderlasses

 

 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der aktuell geltenden Fassung

 

zusätzliche Betreuungsangebote Erlasskonform einzurichten. Der Schulträger ist über Art und Umfang zu Beginn eines Schuljahres schriftlich zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen