Beschluss:
Hinsichtlich der Betreuungspauschale erhält jeder OGS-Träger in übereinstimmender Absprache mit der jeweiligen Schulleitung die Möglichkeit, im Rahmen der zugewiesenen Mittel in Höhe von maximal 7.500 €/OGS Standort/Schuljahr entsprechend Ziffer 5.46 des Runderlasses
„Zuwendungen für die
Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im
Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in
der aktuell geltenden Fassung
zusätzliche Betreuungsangebote Erlasskonform einzurichten. Der Schulträger ist über Art und Umfang zu Beginn eines Schuljahres schriftlich zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen