Sitzung: 27.06.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: 32-/054/2017
Beschluss:
Die
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 wird in der Fassung der
Anlage 1 geändert.
§ 1 (2) der
ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 wird dabei in folgender
Fassung ergänzt:
(2) § 5 Abs. 3
erhält nachstehende Fassung:
Unbeschadet der in Abs. 1 getroffenen Regelung sind
-
im Bereich, der jeweils durch beide
Seiten der Kaiserstraße, Mittelstraße, Dieker Straße, Talstraße und
Schillerstraße umschlossen wird,
-
im Park Ville d’Eu einschließlich der
ihn umgebenden Gehwege der Kaiserstraße, Königstraße und Bismarckstraße,
-
auf dem Karl-August-Jung-Platz und
angrenzender Grünfläche zwischen der Beethovenstraße, Moltkestraße, Mozartstraße und Richard-Wagner-Straße
Hunde angeleint zu führen.
Protokoll:
Bgm’in Dr. Warnecke erinnert an die unter TOP 1 eingebrachte Stellungnahme von Frau Dr. Hammerstein und bittet die Mitglieder des Rates diese bei ihrem Beschluss zu berücksichtigen.
Weiterhin weist sie darauf hin, dass der § 1 (2) der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan beim letzten Spiegelstrich noch um die „Mozartstraße“ zu ergänzen sei.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
29 Ja / 3 Nein / 5 Enthaltungen