Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 wird in der Fassung der Anlage 1 geändert.

 

§ 1 (2) der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 wird dabei in folgender Fassung ergänzt:

 

 (2) § 5 Abs. 3 erhält nachstehende Fassung:

Unbeschadet der in Abs. 1 getroffenen Regelung sind

-        im Bereich, der jeweils durch beide Seiten der Kaiserstraße, Mittelstraße, Dieker Straße, Talstraße und Schillerstraße umschlossen wird,

-        im Park Ville d’Eu einschließlich der ihn umgebenden Gehwege der Kaiserstraße, Königstraße und Bismarckstraße,

-        auf dem Karl-August-Jung-Platz und angrenzender Grünfläche zwischen der Beethovenstraße, Moltkestraße, Mozartstraße und Richard-Wagner-Straße

 

Hunde angeleint zu führen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erinnert an die unter TOP 1 eingebrachte Stellungnahme von Frau Dr. Hammerstein und bittet die Mitglieder des Rates diese bei ihrem Beschluss zu berücksichtigen.

 

Weiterhin weist sie darauf hin, dass der § 1 (2) der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan beim letzten Spiegelstrich noch um die „Mozartstraße“ zu ergänzen sei.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

29 Ja  /  3 Nein  /  5 Enthaltungen