Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat stimmt gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) den erheblichen außerplanmäßigen investiven Auszahlungen i.H.v. 220.000 € für die entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Bachstraße zu.


Protokoll:

 

Techn. Bgo. Alparslan erläutert, dass der genannte Entwässerungskanal dringend zur Entwässerung des Gebietes benötigt werde.

 

Stv. Dürr verweist darauf, dass es doch bereits einen Entwässerungskanal dort gäbe. Er möchte daher wissen, ob es sich hier um einen Planungsfehler handele.

 

Techn. Bgo. Alparslan verneint dies und erklärt, dass der vorhandene Entwässerungskanal in schlechtem Zustand sei. Dies war zum Planungszeitraum noch nicht bekannt. Sollte der Kanal jedoch jetzt nicht erneuert werden, wäre es notwendig dies in spätestens drei bis vier Jahren nachzuholen, wozu das Außengelände erneut aufgebrochen werden müsse. Dies würde zusätzliche, vermeidbare Kosten verursachen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen