Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Aufgrund des noch nicht genau zu beziffernden, finanziellen Bedarfes wird die Vorlage zurück gezogen. Sobald der Bedarf genau ermittelt wurde, wird sie wieder in die Beratungsfolge aufgenommen.


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus möchte wissen, weshalb die genannte Firma zu dieser Forderung von Mehrkosten gegenüber der Stadt komme.

 

Techn. Bgo. Alparslan erläutert, dass dies vermutlich auch auf einen Planungsfehler zurück zu führen sei. Weiterhin führt er aus, dass die Forderung der Firma bisher noch nicht verhandelt sei. Die Summe die nun in dieser Vorlage genannt wurde, sei der Betrag, welchen die Firma der Stadt in Rechnung gestellt habe. Verhandlungen diesbezüglich haben noch nicht stattgefunden, ebenso eine tiefgreifende Prüfung, ob die Forderung in der Höhe berechtigt sei. Es gelte auch aufzuschlüsseln, wie hoch die Kosten für den Bereich des Planungsfehlers seien und welche Kosten die Stadt zu übernehmen habe.

 

Stv. Lukat verweist auf die geänderte Ausbaubeitragssatzung, welche in der letzten Sitzung des Rates am 27.06.2017 beschlossen wurde. Sie frage sich daher, ob die zu erhebenden Anwohnerbeiträge nach alter oder neuer Satzung berechnet würden.

 

TA Mering erklärt hierzu, dass die Anwohner im vorliegenden Fall nach dem alten Stand der Satzung zu Beiträgen herangezogen werden, da das Projekt noch vor Inkrafttreten der neuen Satzung begonnen wurde. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden, welche auf die Anwohner verteilt werden könne er derzeit jedoch nicht sagen.

 

Stv. Zipper verweist auf die vorherige Aussage des Technischen Beigeordneten Alparslan und gibt zu bedenken, dass der Rat bei einer heutigen Entscheidung die Verhandlungsposition der Stadtverwaltung schwäche, da der Rat so der Forderung der ausführenden Firma stattgeben würde.

 

Stv. Wetterau stimmt dem zu und schlägt vor, die Entscheidung auszusetzen bis der konkrete und rechtmäßige Bedarf ermittelt sei.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich