Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Personalentwicklung der Feuer- und Rettungswache zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Bürgermeisterin Dr. Warnecke weist darauf hin, dass die Beratung im Unterausschuss nur vorab erfolge, es müsse hierzu auch noch eine Beratung in den Fachausschüssen geben.

 

Stv. Lukat kann die Berechnung unter Punkt 5 zur Aufstockung des Stellenanteils von 0,2 auf 0,5 nicht nachvollziehen. Sie kenne die Regelung zur Rufbereitschaft bisher nur so, dass diese lediglich morgens zwei Stunden von jemandem wahrgenommen werde. Im Zusammenhang mit den vorgenommenen Personalbedarfsberechnungen ist sie der Meinung, dass der Krankheitsfaktor doppelt berücksichtigt werde.

 

StBR Schlipköter erläutert, dass in den Funktionsstellenfaktoren die Fehlzeiten durch Krankheit berücksichtigt seien. Bei diesen Werten handele es sich um Durchschnittswerte, die sich auf Erfahrungen der letzten Jahre stützten. Im Übrigen seien die Personalbedarfsberechnungen Grundlage für den bereits beschlossenen Brandschutzbedarfsplan.

Der Personalbedarf für die Rufbereitschaft ergebe sich allein aus dem Bedarf der personellen Vorhaltung für den Krankheitsfall. Da beim Ausfall eines Mitarbeiters die Schlagkraft insgesamt deutlich vermindert werde, bestehe die Notwendigkeit einen Ausfall schnellstmöglich zu kompensieren. Als Vergleich verweist StBR Schlipköter auf die Stadt Erkrath, die hierfür zwei Mitarbeiter in die 24-Stunden-Rufbereitschaft versetzten.

 

StORR Rennert ergänzt, dass sich bei einer 24-Stunden Rufbereitschaft im Rahmen der 1/8-Regelung ein effektiver Personalbedarf von ca. 0,5 Stellen ergebe.

 

Stv. Holberg fragt zu Punkt 6 nach dem Zusatzbedarf für die Wachverstärkung, zu Punkt 7, warum keine Praktikanten mehr eingestellt würden und zu Punkt 9, warum die Hilfsorganisationen teilweise nicht mehr zur Verfügung stünden.

 

StBR Schlipköter erläutert, dass in der fernen Vergangenheit Rettungsassistenten im Praktikum eingesetzt worden seien. Da derartige Praktikanten nicht mehr zur Verfügung stünden, sei der Brandschutzbedarfsplan entsprechend angepasst worden. Die Hilfsorganisationen seien nach wie vor an einer Beteiligung am Krankentransportdienst interessiert, könnten ihre Beteiligung jedoch aus personellen Gründen nicht ausweiten.

 

StORR Rennert ergänzt, dass die Hilfsorganisationen nur ehrenamtliches Personal zur Verfügung stellten, welches hauptberuflich andere Tätigkeiten ausübe und somit nur in der Freizeitphase einsetzbar sei.

 

Stv. Lukat fragt ebenfalls zu Punkt 9, warum nur Hilfsorganisationen und keine privaten Anbieter gefragt worden seien.

 

StBR Schlipköter erläutert, dass der Kreis Träger des Rettungsdienstes sei und die Stadt Haan lediglich eine Rettungswache betreibe. Sollten andere Lösungen angestrebt werden, könne dies nur von der Kreisverwaltung initiiert werden.

 

Vorsitzender Stv. Ruppert stellt fest, dass die Feuerwehrmitarbeiter nach den Berechnungen lediglich acht Monate im Jahr zur Verfügung stünden und fragt nach einem möglichen Benchmark.

 

StBR Schlipköter berichtet, dass der Funktionsstellenfaktor bei den umliegenden Feuerwehren  im Durchschnitt bei 5,0 läge.

 

StOVR Titzer erklärt, dass es aufgrund des Ratsbeschlusses keine Überstunden mehr gäbe, weil sie nicht mehr ausgezahlt werden dürften. Im Gegenzug würden die Stunden aber gebraucht und müssten entsprechend kalkuliert vorgehalten werden.

 

Stv. Holberg fragt nach den für eine Organisationsuntersuchung eingestellten Mitteln in Höhe von 30.000 €.

 

Bürgermeisterin Dr. Warnecke erläutert, dass die Mittel nur für einen externen Brandschutzbedarfsplan und nicht für eine Organisationsuntersuchung eingestellt worden seien.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich