Sitzung: 19.09.2017 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 10/125/2017
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Personalentwicklung der Feuer- und Rettungswache zur Kenntnis.
Protokoll:
Bürgermeisterin Dr. Warnecke weist darauf hin, dass die Beratung im
Unterausschuss nur vorab erfolge, es müsse hierzu auch noch eine Beratung in
den Fachausschüssen geben.
Stv. Lukat kann die Berechnung unter Punkt 5 zur
Aufstockung des Stellenanteils von 0,2 auf 0,5 nicht nachvollziehen. Sie kenne
die Regelung zur Rufbereitschaft bisher nur so, dass diese lediglich morgens
zwei Stunden von jemandem wahrgenommen werde. Im Zusammenhang mit den
vorgenommenen Personalbedarfsberechnungen ist sie der Meinung, dass der
Krankheitsfaktor doppelt berücksichtigt werde.
StBR Schlipköter erläutert, dass in den
Funktionsstellenfaktoren die Fehlzeiten durch Krankheit berücksichtigt seien.
Bei diesen Werten handele es sich um Durchschnittswerte, die sich auf
Erfahrungen der letzten Jahre stützten. Im Übrigen seien die
Personalbedarfsberechnungen Grundlage für den bereits beschlossenen Brandschutzbedarfsplan.
Der Personalbedarf für die Rufbereitschaft ergebe sich allein aus dem
Bedarf der personellen Vorhaltung für den Krankheitsfall. Da beim Ausfall eines
Mitarbeiters die Schlagkraft insgesamt deutlich vermindert werde, bestehe die
Notwendigkeit einen Ausfall schnellstmöglich zu kompensieren. Als Vergleich
verweist StBR Schlipköter auf die Stadt Erkrath, die hierfür zwei Mitarbeiter
in die 24-Stunden-Rufbereitschaft versetzten.
StORR Rennert ergänzt, dass sich bei einer 24-Stunden
Rufbereitschaft im Rahmen der 1/8-Regelung ein effektiver Personalbedarf von
ca. 0,5 Stellen ergebe.
Stv. Holberg fragt zu Punkt 6 nach dem Zusatzbedarf für
die Wachverstärkung, zu Punkt 7, warum keine Praktikanten mehr eingestellt
würden und zu Punkt 9, warum die Hilfsorganisationen teilweise nicht mehr zur
Verfügung stünden.
StBR Schlipköter erläutert, dass in der fernen Vergangenheit
Rettungsassistenten im Praktikum eingesetzt worden seien. Da derartige
Praktikanten nicht mehr zur Verfügung stünden, sei der Brandschutzbedarfsplan
entsprechend angepasst worden. Die Hilfsorganisationen seien nach wie vor an
einer Beteiligung am Krankentransportdienst interessiert, könnten ihre
Beteiligung jedoch aus personellen Gründen nicht ausweiten.
StORR Rennert ergänzt, dass die Hilfsorganisationen nur
ehrenamtliches Personal zur Verfügung stellten, welches hauptberuflich andere
Tätigkeiten ausübe und somit nur in der Freizeitphase einsetzbar sei.
Stv. Lukat fragt ebenfalls zu Punkt 9, warum nur
Hilfsorganisationen und keine privaten Anbieter gefragt worden seien.
StBR Schlipköter erläutert, dass der Kreis Träger des
Rettungsdienstes sei und die Stadt Haan lediglich eine Rettungswache betreibe.
Sollten andere Lösungen angestrebt werden, könne dies nur von der
Kreisverwaltung initiiert werden.
Vorsitzender Stv. Ruppert
stellt fest, dass die Feuerwehrmitarbeiter nach den Berechnungen lediglich acht
Monate im Jahr zur Verfügung stünden und fragt nach einem möglichen Benchmark.
StBR Schlipköter berichtet, dass der Funktionsstellenfaktor
bei den umliegenden Feuerwehren im
Durchschnitt bei 5,0 läge.
StOVR Titzer erklärt, dass es aufgrund des
Ratsbeschlusses keine Überstunden mehr gäbe, weil sie nicht mehr ausgezahlt
werden dürften. Im Gegenzug würden die Stunden aber gebraucht und müssten
entsprechend kalkuliert vorgehalten werden.
Stv. Holberg fragt nach den für eine
Organisationsuntersuchung eingestellten Mitteln in Höhe von 30.000 €.
Bürgermeisterin Dr. Warnecke erläutert, dass die Mittel nur für einen externen Brandschutzbedarfsplan und nicht für eine Organisationsuntersuchung eingestellt worden seien.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich