Sitzung: 28.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 60/027/2017/1
Beschlussvorschlag:
1. Die Grabfelder AX, E1-E3, E5, EA3-7, R und X werden zum 31.12.2017 geschlossen.
2. In den Grabfeldern E, F3, FA7-FA12, FB1, FB2, FB5-FB7, U3-U5 und WZ gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern).
3. In den Grabfeldern H-J gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern) mit dem Ziel der Nutzung als Grabfelder für Baumbestattungen.
4. Das Grabfeldes L wird hergerichtet und als Aschestreufeld genutzt.
5. Im Grabfeld SR wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenrasenfamiliengräber als Wahlgrab angeboten.
6. Im Grabfeld EB1 wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenwahlgräber angeboten.
7. Die zusätzlichen Bestattungsarten
Waldbestattungen und Urnenwände/ Urnenstelen werden derzeit nicht
weiterverfolgt.
Protokoll:
StVR Torsten Rekindt beantwortet Nachfragen zum Aschestreufeld, zur zukünftigen Nutzung der freiwerdenden Flächen und zu den Feldern E und G.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende Jens
Lemke lässt
über die beiden Beschlussvorschläge zu TOP 6 und TOP 6.1 gemeinsam abstimmen.
einstimmig beschlossen