Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 9

Beschluss:

 

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 656.245,43 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 656.245,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“


Protokoll:

 

Stv. Sack beantragt für die GAL-Fraktion, dass die Stadt-Sparkasse die Hälfte des Gewinnes an die Stadt ausschüttet. Er beziffert dies mit 300.000,00 €.

 

Stv. Wetterau erklärt, der Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse habe sich die Diskussion nicht leicht gemacht, da auch die finanzielle Situation der Stadt bekannt sei. Es gäbe gewisse Vorgaben bezüglich der Eigenkapitalquote, welche die Stadt-Sparkasse erreichen müsse. Daher habe auch der Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse einstimmig, bei einer Enthaltung, für den Verzicht auf Gewinnausschüttung als Empfehlung an den Rat der Stadt Haan gestimmt.

 

Stv. Lukat ergänzt, dass bei Ausschüttung des Gewinnes auch Steuern gezahlt werden müssten, was den Ausschüttungsbetrag mindere. Desweiteren stünde das Geld der Stadt nicht frei zur Verfügung, sondern sei zweckgebunden.

 

Stv. Holberg bestärkt die beiden vorherigen Wortmeldungen und verweist darauf, dass eine starke Eigenkapitalquote der Sparkasse es ermögliche, den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Kredite geben zu können.

 

Stv. Schniewind bezieht sich ebenfalls auf die Eigenkapitalquote und möchte wissen, wie hoch diese sein muss.

 

 

Nachträgliche Antwort der Verwaltung

(Diese Antwort wurde nicht-öffentlich durch die Sparkasse ergänzt – siehe nichtöffentlicher Teil)

 

Im Bericht des Verwaltungsrates zum Jahresabschluss 2016 (Lagebericht) wird die Vermögenslage der Stadt-Sparkasse Haan unter Punkt B.3.3 wie folgt dargestellt: "Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Stadt-Sparkasse Haan über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Per 31. Dezember 2016 beträgt die Eigenkapitalrelation gemäß CRR i.V.m. den ergänzenden Vorschriften der Solvabilitätsverordnung (im folgenden Solvabilitätskennziffer) 15,02% (Vorjahr: 15,12 %) und liegt damit erwartungsgemäß deutlich über dem intern und von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Mindestwert.... ."

 

Geforderter Mindestwert ist seitens der Bankenaufsicht bzw. nach Solvabilitätsverordnung mindestens 8 %. Darüber hinaus sind nach Basel III die Vorhaltung eines Kapitalerhaltungspuffers und eines antizyklischen Kapitalpuffers i.H.v. jeweils 2,5% bis 2019 gefordert. Daraus ergibt sich eine Mindestkapitalquote i.H.v. 13 %, im Jahr 2019, die seitens der Stadt-Sparkasse Haan zum 31.12.2016 um 2,02 % überschritten wird => 15,02 %.

Hierbei handelt es sich bereits um die im Jahr 2019 zu berücksichtigenden Quoten, vgl. auch nachstehendeTabelle aus einer Veröffentlichung der Bundesbank (S. 62) (Link weiter unten):

 

 

Solvabilitätsverordnung = http://www.gesetze-im-internet.de/solvv_2014/

 

Was ist CRR? = https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalad%C3%A4quanzverordnung

 

Bundesbank-Veröffentlichung = https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichtsaufsaetze/2013/2013_06_umsetzung_basel_3.pdf?__blob=publicationFile

 

 

Stv. Stracke führt für die SPD-Fraktion aus, es gehe auch darum ein politisches Zeichen zu setzen. Daher würde er zwar die Forderung der GAL-Fraktion grundsätzlich befürworten, jedoch würde er den Ausschüttungsbetrag auf 200.000,00 € reduzieren.

 

Stv. Sack stimmt dem, im Namen der GAL-Fraktion, zu und schließt sich dem Antrag der SPD-Fraktion an.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt daraufhin über den gemeinsamen Antrag der GAL- und SPD-Fraktion abstimmen.

 

 

Beschlussantrag der SPD- und GAL-Fraktion:

 

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 456.245,43 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 456.245,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“

 

Abstimmungsergebnis

           

mehrheitlich abgelehnt

8 Ja  /  9 Nein  /  1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

9 Ja  /  0 Nein  /  9 Enthaltungen