Beschlussvorschlag:

 

1.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ und der Begründung in der Fassung vom 03.07.2017 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ mit der Begründung jeweils in der Fassung vom 03.07.2017 ist gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.  Die Veränderungssperre Nr. 23 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ wird beschlossen.

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 23 befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen