Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4, Enthaltungen: 13

Beschluss:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 656.245,43 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 656.245,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke begrüßt den anwesenden Vorsitzenden des Vorstandes des Stadt-Sparkasse Haan, Herrn Udo Vierdag. Sie erinnert an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2017 und den darin eingebrachten Antrag der SPD- und GAL-Fraktion.

 

Stv. Rehm erläutert, dass es hier um das Interesse der Stadt gehe. Auch andere Betriebe würden Gewinne an die Stadt ausschütten wie beispielsweise die Stadtwerke. Weiterhin finde er es bedenklich, dass wenig Infos aus dem Verwaltungsrat an die Stadt gelängen, so dass eine hohe Transparenz nicht gewährleistet sei.

 

Stv. Stracke führt aus, dass dies als politisches Zeichen zu werten sei. Es gehe darum, dass auch die Stadt-Sparkasse sich am Haushalt der Stadt beteilige. Der ausgeschüttete Gewinn der Sparkasse sei zwar zweckgebunden und nur für soziale Zwecke einsetzbar, jedoch sei dies nur positiv zu sehen, da ohnehin dort oft das Geld für geeignete Maßnahmen fehle. Zwar sei auch die Stadt-Sparkasse sehr aktiv in diesem Bereich, eine wirkliche Kontrolle, wofür die Gelder letztendlich eingesetzt werden habe die Stadt hierüber jedoch nicht. Die SPD-Fraktion sehe auch das Wohl der Stadt-Sparkasse bei Ausschüttung der im Antrag der SPD und GAL veranschlagten 200.000,00 € nicht gefährdet.

 

Stv. Lukat verweist auf die Rücklagen, welche seitens der Stadt-Sparkasse bis 2020 zu bilden seien. Diese seien auch wichtig für die Kreditausschüttung an Privat- und Geschäftskunden der Stadt-Sparkasse. Sie führt aus, dass es auch darum gehe, die derzeitige Niedrigzinsphase zu nutzen. Sobald diese vorbei sei, stünde die WLH-Fraktion einer Diskussion über eine Gewinnausschüttung an die Stadt offen gegenüber.

 

Stv. Wetterau bittet darum, Herrn Vierdag die Möglichkeit zu geben eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bgm’in Dr. Warnecke schließt für die Stellungnahme von Herrn Vierdag die öffentliche Sitzung, da die Informationen auf Bitte der Stadt-Sparkasse nicht öffentlich behandelt werden sollen.

 

Dieser Teil des Wortprotokolles ist im nichtöffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift aufgeführt.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt daraufhin über den Antrag der SPD- und GAL-Fraktion abstimmen.

 

 

Herr Vierdag erklärt, dass dies in der Tat ein sehr komplexes Thema sei. Er zitiert eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank, wonach bei möglichen Gewinnausschüttungen eher konservativ zu verfahren sei. Weiterhin weist er auf die hiernach zu erreichende Eigenkapitalquote in Höhe von 15,875 % hin. 10,875 % davon müssten immer vorhanden sein, die weiteren 5 % müssten gehalten werden um den Risikobedarf zu decken. Es gehe hier auch um die Eigenständigkeit der Stadt-Sparkasse Haan. Weiterhin führt er aus, die Sparkasse habe auch die Personalkosten um 15 % gesenkt, trotzdem ihren Gewinn sogar verdoppeln können. Im Hinblick dessen und der Anforderungen an das zu bildende Eigenkapital sei es der Stadt-Sparkasse nicht zumutbar einen Betrag von 200.000,00 € an die Stadt auszuschütten.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erkundigt sich nach einem Ausblick, ob es denkbar sei, in fünf Jahren eine Ausschüttung zu realisieren.

 

Herr Vierdag erläutert, dass die Stadt-Sparkasse mit Ausblick auf die steigenden Eigenkapitalanforderungen unterkapitalisiert sei. Eine Aussage hierüber sei also zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

Beschlussantrag der SPD- und GAL-Fraktion:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 456.245,43 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 456.245,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Abstimmungsergebnis

           

mehrheitlich abgelehnt

16 Ja  /  22 Nein  /  1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

22 Ja  /  4 Nein  /  13 Enthaltungen