Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße,
östlich Heidstraße“ und der Begründung in der Fassung vom 03.07.2017 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Mitte / -Süd. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch
die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße 38-58 und
erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße. Im Osten
bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr. 60, im
Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung Haan
und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die genaue
Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ mit der Begründung
jeweils in der Fassung vom 03.07.2017 ist gemäß § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
öffentlich auszulegen.
3. Die Veränderungssperre Nr. 23 für das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 190 „Bahnhofstraße, östlich Heidstraße“ wird
beschlossen.
Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 23
befindet sich in Haan-Mitte / -Süd.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
im Norden durch die Bahnhofsstraße (B 228) zwischen der Bebauung Bahnhofstraße
38-58 und erstreckt sich in einer Tiefe von ca. 50m parallel zur Bahnhofstraße.
Im Osten bildet die westliche Grundstücksgrenze der Bebauung Bahnhofstraße Nr.
60, im Südwesten die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 111, Flur 25, Gemarkung
Haan und im Westen die Ostseite der Heidstraße die Plangebietsgrenze. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische
Darstellung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen