Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

„Aufgrund des noch bestehen Beratungs- und Aufklärungsbedarfes wird ein Beschluss für die Sitzung des Rates am 11.11.2008 angestrebt.“


Protokoll:

 

Stv. Braun-Kohl erklärt für die CDU-Fraktion, die Vorlage der Verwaltung weise noch erheblichen Fragebedarf auf, ggfls. seien Teile auch fehlerhaft. Ein Verkauf der Regenüberlauf- und –rückhaltebecken werde für wirtschaftlich sinnvoll gehalten, u.a. weil die Gebührenzahler in diesem Falle nicht mehr sondern weniger belastet würden. Auch den Gebührenhaushalt der Stadt sehe man nicht geschädigt, da sich durch die Einführung von NKF im Falle eines Verkaufes sogar Vorteile ergäben. Die Verwaltung wird daher gebeten, die Vorlage zurück zu ziehen, neu zu rechnen und erneut vorzulegen.

 

Bgo. Buckesfeld erwidert, die Verwaltung habe sehr wohl ihre Hausaufgaben gemacht und sei bei Erstellung der Vorlage keinesfalls von der Intention ausgegangen, einen Verkauf per se auszuschließen. Ein kalkulatorisch höherer Zins belaste nachweislich die Gebührenkonstellation, auch wenn dies in der Gesamtbilanz nicht zu Tage trete. Die Übertragung des Anlagevermögens habe keinen Einfluss auf den Gebührenhaushalt der Stadt. Bei den Basisdaten sei –wie seit vielen Jahren üblich und bewährt– auf die Daten der Kanalwertermittlung zurückgegriffen worden. Der Restwert bei den Brutto-Herstellungskosten eines RRBs beziehe sich nur auf die Becken selbst. Die vorgelegten Zahlen seien transparent und gerichtsfest.

 

StVR Duske ergänzt, die Fremdanteile seien in der Vorlage erwähnt worden, weil sie vom Restwert kapitalrechtlich abzuziehen seien. Rein von der Abschreibungsdauer betrachtet, müssten die Becken erneuert werden. Bei einem Verkauf der Becken an den BRW bestünde keine Erneuerungspflicht durch die Stadt Haan, da die Becken dann Eigentum des BRW seien. Bezogen auf das RÜB Erkrather Str. weist er darauf hin, dass allgemeine Kredite im kameralistischen Haushalt nicht zuordnungsfähig seien.

 

Stv. Ruppert ruft zu einer besonnenen Diskussion dieses Themas auf, da sich für den Fall des Verkaufes heraus stelle, dass die Gebühren für den Abgabepflichtigen sänken. Er würde sich einer weiteren Schiebung nicht verschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich