Beschluss gem. Vorlage:

 

1.    Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Lärmaktionsplan, Stufe 2, gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 06.10.2017 wird beschlossen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat weist darauf hin, dass es beim Lärmaktionsplan um die Umsetzung von EU-Richtlinien in Bezug auf Lärmschutz gehe. Diese müssten von der Stadt eingehalten und umgesetzt werden.

 

Stv. Ruppert bezweifelt, dass eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h eine sinnvolle Maßnahme im Sinne des Lärmschutzes sei. Schließlich seien die Fahrzeuge dann länger auf der Strecke. Desweiteren gibt er zu bedenken, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch Auswirkungen auf den ÖPNV habe. Dies dürfe bei den Überlegungen nicht vergessen werden.

 

Stv. Rehm gibt zu, dass die Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung nicht das Maß aller Dinge sei und es durchaus effektivere Maßnahmen, wie z.B. Elektroautos, etc., gäbe. Die praktische und sinnvolle Umsetzung solcher Maßnahmen sei jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unrealistisch, weshalb die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch tagsüber das derzeitige Mittel der Wahl darstelle.

 

Techn. Bgo. Alparslan verweist auf die aktuelle Gesetzeslage. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sei nur in Teilbereichen, beispielsweise in einem 300-Meter-Radius um Schulen oder Altenheimen, möglich.

 

Stv. Stracke verweist auf die vorherige Wortmeldung des Stv. Ruppert. Es sei nicht Aufgabe des Rates über den Fahrplan des ÖPNV abzustimmen. Vielmehr sei es die Aufgabe der Stadt, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Lärmschutz zu wahren und deren Gesundheit nicht zu gefährden.

 

Stv. Giebels erinnert an die, in der Diskussion im HFA genannten, tödlichen Unfälle, welche vor kurzem auf der B228 passiert seien. Es würde der Eindruck erweckt, diese seien lediglich auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, dem sei nicht so. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit halte er in den Nachtstunden für sinnvoll, tagsüber sei dies jedoch nicht der Fall. Er gibt auch zu bedenken, dass die Maßnahme durchaus auch Auswirkungen auf die anderen Verkehrsachsen in Haan hätte, da die Gefahr bestünde, dass sich der Verkehr dort hin verlagere.

 

Stv. Greeff weist darauf hin, dass Tempo 30 nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich bringe. Ein erhöhtes Staurisiko und ein Anstieg der Stickoxidbelastung seien die Folgen. Auch lägen Studien vor, welche aufzeigen, dass sich Lärm weniger auf die Gesundheit auswirken würde als bisher angenommen. Demnach sei eine Reduzierung der Lärmbelastung auch erst ab 3 dBA wahrnehmbar, der Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung sei somit für die Anwohner kaum bis gar nicht spürbar.

 

Stv. Lukat erinnert an den einstimmig gefassten Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 16.02.2016 bezüglich des Entwurfes des Lärmaktionsplanes II. Sie erinnert auch daran, dass es hier nicht darum gehe, die Geschwindigkeitsreduzierung letztendlich zu beschließen, sondern um die Aufstellung eines Maßnahmenkataloges, welcher die Wunschmaßnahmen der Stadt enthalte.

 

Stv. Abel regt aufgrund der bisher geführten Diskussion an, der Verwaltung einen Prüfauftrag in Bezug auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zu erteilen.

 

Stv. Giebels schlägt vor, diesen Prüfauftrag auch auf weitere Straßen auszudehnen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht die Sitzung, um den Mitgliedern des Rates die Gelegenheit zu geben sich bezüglich des Vorschlages des Stv. Abel interfraktionell auszutauschen und den Prüfauftrag an die Verwaltung zu formulieren.

 

 

Die Sitzung wird von 18:15 – 18:30 Uhr unterbrochen.

 

 

Stv. Wetterau trägt im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung den formulierten Antrag vor.

 

Antrag der CDU-Fraktion und Stv. Abel

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h auf folgenden Straßen in Gänze oder in Teilbereichen, ganztägig angeordnet werden kann:

 

  1. B228 vom „Am Schlagbaum“ bis zur „Kampstraße“
  2. Hochdahler Straße
  3. Ohligser Straße
  4. K16 vom Ortseingang bis zum Kreisverkehr „Nordstraße“, „Alleestraße“, „B228“

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmig beschlossen

 

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt anschließend über den bereits bestehenden, mündlichen Antrag der WLH-Fraktion aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2017 abstimmen.

 

Mündlicher Antrag der WLH-Fraktion aus der Sitzung des HFA am 10.10.2017

 

Die Maßnahme „KM2: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 auf 30 km/h in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr“ wird unter Organisatorische Maßnahmen für den Bereich 1: B 228 (Düsseldorfer Straße – Bahnhofstraße – Kaiserstraße – Alleestraße – Elberfelder Straße) auf Seite 30 des Entwurfes des Lärmaktionsplanes Stufe II wieder aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis

 

mit Stimmengleichheit abgelehnt

19 Ja  /  19 Nein  /  1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen