Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre Nr. 25 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 107 „Horst“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 25 wird umgrenzt von

-    der Kölner Straße/Bahnhofstraße im Norden

-    der Breidenhofer Straße im Osten

-    der Thienhausener Straße im Süden

-    den Flurstücken Gemarkung Haan, Flur 24, Nr. 488, Flur 25, Nrn. 392, 393, 470, 483 im Westen.

 

Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus äußert seine Verwunderung, weshalb der Bebauungsplan ohne abgestufte Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Verkehr (SUVA) und Haupt und Finanzausschuss (HFA), direkt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde.

 

Techn. Bgo. Alparslan erklärt, dass dieser bei Erstellung der Vorlagen für den SUVA übersehen worden sei. Das Thema sei jedoch kein neues, da auch bereits ältere Beschlüsse diesbezüglich gefasst worden sein. Die direkte Vorlage ohne Beratung im Fachausschuss sei daher, aus Sicht der Verwaltung, vertretbar.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen